Die Schweizer Finanzmarktaufsicht hat heute eine Ausnahme gemacht und offiziell den ersten Bitcoin-Spot-ETF des Landes für Privatanleger zugelassen. Die Zürcher Vermögensverwaltungsgesellschaft BIT bestätigte, die Genehmigung erhalten zu haben. Die Börsennotierung an der SIX Swiss Exchange ist für November unter dem Tickersymbol BBIT geplant. Das Interessanteste daran ist der Wandel in der Haltung der Aufsichtsbehörde. Nach Schweizer Recht müssen Publikumsfonds ihre Anlagen grundsätzlich zwingend diversifizieren; eine Konzentration auf einen einzigen Vermögenswert ist streng verboten. Doch diesmal erteilte die Aufsichtsbehörde erstmals grünes Licht: Bitcoin habe eine ausreichend lange Handelsgeschichte und eine deutlich höhere Liquidität als andere Token. Deshalb gewährte sie eine Sonderausnahme. Angesichts des hohen Vermögens pro Kopf in der Schweiz könnte der Einstieg von 3,5 Millionen potenziellen vermögenden Privatanlegern beträchtliche Kapitalzuflüsse bringen. Früher dachte man, die europäische Regulierung sei starrer als die der US-Notenbank. Doch wenn es um echtes Geld geht, überholt der traditionell konservative Schweizer Finanzsektor die Konkurrenz auf der Überholspur schneller als alle anderen.

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