Schweiz lässt ersten Bitcoin-ETF zu: Kleinanleger können jetzt investieren – doch die Aufsicht stellt vorab klar, worauf sie sich einlassen

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) gab am 20. Oktober bekannt, dass sie den ersten Schweizer börsengehandelten Fonds (ETF) für Kleinanleger zugelassen hat, der direkt in Bitcoin investiert.

Ein paar Details, die mehr Beachtung verdienen als das bloße Wort „positiv“:
1. Rechtlich wird der Fonds als „alternativer Anlagefonds mit besonderen Risiken“ eingestuft. Die FINMA hat ihn von den Diversifikationsvorschriften ausgenommen, weil Bitcoin auf eine lange Handelshistorie und ein hohes Handelsvolumen zurückblicken kann.
2. Die Risiken bei Verwahrung und Betrieb müssen gemäß den im Januar dieses Jahres veröffentlichten Richtlinien kontrolliert werden. Beim Verkauf ist außerdem eine Angemessenheitsprüfung erforderlich.
3. In derselben Mitteilung hält die FINMA ausdrücklich fest: Auch über einen zugelassenen ETF bleibt eine Bitcoin-Anlage hochriskant, und das eingesetzte Kapital kann erheblich an Wert verlieren.

Meine Einschätzung: Bitcoin steckt damit in einer regulierten Verpackung mit einem Verkaufsprospekt – eine Absicherung gegen Kursverluste ist das nicht. Die Verpackung ist ordentlicher geworden, der Inhalt schwankt kein bisschen weniger.

Außerdem erwähnt die Mitteilung, dass weitere Anbieter Anträge gestellt haben oder dies planen. Wahrscheinlich bleibt es also nicht bei diesem einen Fonds. Wer liest: „Die Schweiz öffnet die Schleusen = sofortiger Kursanstieg“, sollte den Risikohinweis lieber dreimal lesen.

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