Handeln, ohne Coins zu verkaufen: Neu ist der Finanzierungsweg, nicht der Bedarf an Vermögenswerten
Krypto-Assets als Sicherheit zu hinterlegen, um sich Geld für den Handel mit Perpetual Futures zu leihen, klingt, als könnte man seine Bestände „weiterarbeiten lassen“. Dabei gibt es jedoch einen leicht zu übersehenden Punkt: Werden Sicherheiten für einen Kredit eingesetzt, entsteht dadurch nicht automatisch zusätzliche Nachfrage am Spotmarkt. Und dass Kreditnehmer ihr Exposure gegenüber den Vermögenswerten behalten, bedeutet nicht, dass das Hebelrisiko verschwindet. Entscheidend ist vielmehr: Wer stellt das Kapital bereit, wer verwaltet die Sicherheiten und wer trägt die Verluste, wenn sich der Markt plötzlich stark bewegt?
Laut einem am 21. Oktober von BlockBeats unter Berufung auf Bloomberg veröffentlichten Bericht haben die Prognosemarkt-Plattform Kalshi und der Krypto-Verwahrer BitGo eine neue Vereinbarung getroffen. Sie ermöglicht bestimmten Kunden, Kredite gegen verwahrte Krypto-Assets aufzunehmen und die Darlehensmittel als Margin für den Handel mit gehebelten Perpetual Futures auf der Kalshi-Börse einzusetzen. Der Bericht beschreibt die Vereinbarung, nicht aber ein bekannt gegebenes Kreditvolumen oder die tatsächliche Nutzung.
Die Vereinbarung richtet sich an Kunden von Kalshi Prime, einem in den USA registrierten Futures Commission Merchant von Kalshi, und basiert auf einer dreiseitigen Sicherheitenverwaltung: Die Kredite werden von der verbundenen Kreditgesellschaft Kalshi Katalyst vergeben, während die Sicherheiten bei BitGo Bank & Trust verwahrt werden. Zu den zulässigen Sicherheiten zählen Bitcoin, Ethereum und Stablecoins, die als mit dem GENIUS Act konform gelten. Dem Bericht zufolge sollen später weitere Verwahrer eingebunden werden.
Für Kunden liegt der Vorteil darin, dass sie möglicherweise Margin für den Handel erhalten, ohne zuvor ihre $BTC oder $ETH verkaufen zu müssen, und so ihr Exposure gegenüber Krypto-Assets beibehalten können. Potenzielle Nutznießer wären daher Handelsunternehmen oder Großanleger, die eine Finanzierung benötigen, ihre Positionen aber nicht aufgeben möchten. Der CEO von Kalshi Prime erklärte ebenfalls, dass die Vereinbarung solche Kunden anziehen könnte. „Anziehen könnte“ beschreibt jedoch eine Erwartung und ist kein Beleg für bereits bestehende Nachfrage.
Kosten und Risiken verschwinden dadurch nicht einfach, sondern verteilen sich auf verschiedene Beteiligte. Kreditnehmer tragen die Finanzierungskosten und das Risiko des gehebelten Handels. Kreditgeber müssen das Ausfallrisiko berücksichtigen. Verwahrer und Sicherheitenverwalter müssen sich um die Bewertung der Vermögenswerte, die Verfügungsgewalt und den Verwertungsprozess kümmern. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zeigt, wer wofür verantwortlich ist, beweist aber nicht, dass Bewertung, Nachbesicherung und Liquidation bei einem raschen Wertverlust der Sicherheiten reibungslos ineinandergreifen.
Andererseits kann ein besicherter Kredit tatsächlich bequemer sein, als Krypto-Assets erst zu verkaufen und anschließend Margin zu beschaffen, wenn Kunden ihr Exposure gegenüber diesen Assets ohnehin beibehalten möchten. Für die Kredit- und Verwahrdienstleister könnte sich daraus ebenfalls eine Geschäftschance ergeben. Ob die größere Bequemlichkeit den Aufwand wert ist, hängt jedoch von den Kreditkosten, dem Beleihungssatz, den Liquidationsschwellen und dem tatsächlichen Zugang zu dem Angebot ab. Der Bericht legt weder diese entscheidenden Parameter noch das Kreditvolumen offen.
Deshalb würde ich diese Meldung nicht als Zeichen für zusätzliche Spotnachfrage nach Bitcoin oder Ethereum deuten. Vielmehr werden bereits vorhandene Vermögenswerte an einen Finanzierungsweg angebunden. Ob daraus tatsächlich Nachfrage entsteht, müssen reale Nutzungsdaten zeigen. Im weiteren Verlauf sollte man prüfen, wann die Vereinbarung für welche Kunden verfügbar wird, ob Kreditkosten und Besicherungsregeln veröffentlicht werden und ob tatsächliche Kreditaufnahmen und Liquidationen bekannt gegeben werden. Sollten diese Informationen ausbleiben, bleibt „als Sicherheit einsetzbar“ eine Funktion des Angebots – und kein Beleg dafür, dass sich der Markt bereits bewährt hat.
Krypto-Assets als Sicherheit zu hinterlegen, um sich Geld für den Handel mit Perpetual Futures zu leihen, klingt, als könnte man seine Bestände „weiterarbeiten lassen“. Dabei gibt es jedoch einen leicht zu übersehenden Punkt: Werden Sicherheiten für einen Kredit eingesetzt, entsteht dadurch nicht automatisch zusätzliche Nachfrage am Spotmarkt. Und dass Kreditnehmer ihr Exposure gegenüber den Vermögenswerten behalten, bedeutet nicht, dass das Hebelrisiko verschwindet. Entscheidend ist vielmehr: Wer stellt das Kapital bereit, wer verwaltet die Sicherheiten und wer trägt die Verluste, wenn sich der Markt plötzlich stark bewegt?
Laut einem am 21. Oktober von BlockBeats unter Berufung auf Bloomberg veröffentlichten Bericht haben die Prognosemarkt-Plattform Kalshi und der Krypto-Verwahrer BitGo eine neue Vereinbarung getroffen. Sie ermöglicht bestimmten Kunden, Kredite gegen verwahrte Krypto-Assets aufzunehmen und die Darlehensmittel als Margin für den Handel mit gehebelten Perpetual Futures auf der Kalshi-Börse einzusetzen. Der Bericht beschreibt die Vereinbarung, nicht aber ein bekannt gegebenes Kreditvolumen oder die tatsächliche Nutzung.
Die Vereinbarung richtet sich an Kunden von Kalshi Prime, einem in den USA registrierten Futures Commission Merchant von Kalshi, und basiert auf einer dreiseitigen Sicherheitenverwaltung: Die Kredite werden von der verbundenen Kreditgesellschaft Kalshi Katalyst vergeben, während die Sicherheiten bei BitGo Bank & Trust verwahrt werden. Zu den zulässigen Sicherheiten zählen Bitcoin, Ethereum und Stablecoins, die als mit dem GENIUS Act konform gelten. Dem Bericht zufolge sollen später weitere Verwahrer eingebunden werden.
Für Kunden liegt der Vorteil darin, dass sie möglicherweise Margin für den Handel erhalten, ohne zuvor ihre $BTC oder $ETH verkaufen zu müssen, und so ihr Exposure gegenüber Krypto-Assets beibehalten können. Potenzielle Nutznießer wären daher Handelsunternehmen oder Großanleger, die eine Finanzierung benötigen, ihre Positionen aber nicht aufgeben möchten. Der CEO von Kalshi Prime erklärte ebenfalls, dass die Vereinbarung solche Kunden anziehen könnte. „Anziehen könnte“ beschreibt jedoch eine Erwartung und ist kein Beleg für bereits bestehende Nachfrage.
Kosten und Risiken verschwinden dadurch nicht einfach, sondern verteilen sich auf verschiedene Beteiligte. Kreditnehmer tragen die Finanzierungskosten und das Risiko des gehebelten Handels. Kreditgeber müssen das Ausfallrisiko berücksichtigen. Verwahrer und Sicherheitenverwalter müssen sich um die Bewertung der Vermögenswerte, die Verfügungsgewalt und den Verwertungsprozess kümmern. Die Aufteilung der Zuständigkeiten zeigt, wer wofür verantwortlich ist, beweist aber nicht, dass Bewertung, Nachbesicherung und Liquidation bei einem raschen Wertverlust der Sicherheiten reibungslos ineinandergreifen.
Andererseits kann ein besicherter Kredit tatsächlich bequemer sein, als Krypto-Assets erst zu verkaufen und anschließend Margin zu beschaffen, wenn Kunden ihr Exposure gegenüber diesen Assets ohnehin beibehalten möchten. Für die Kredit- und Verwahrdienstleister könnte sich daraus ebenfalls eine Geschäftschance ergeben. Ob die größere Bequemlichkeit den Aufwand wert ist, hängt jedoch von den Kreditkosten, dem Beleihungssatz, den Liquidationsschwellen und dem tatsächlichen Zugang zu dem Angebot ab. Der Bericht legt weder diese entscheidenden Parameter noch das Kreditvolumen offen.
Deshalb würde ich diese Meldung nicht als Zeichen für zusätzliche Spotnachfrage nach Bitcoin oder Ethereum deuten. Vielmehr werden bereits vorhandene Vermögenswerte an einen Finanzierungsweg angebunden. Ob daraus tatsächlich Nachfrage entsteht, müssen reale Nutzungsdaten zeigen. Im weiteren Verlauf sollte man prüfen, wann die Vereinbarung für welche Kunden verfügbar wird, ob Kreditkosten und Besicherungsregeln veröffentlicht werden und ob tatsächliche Kreditaufnahmen und Liquidationen bekannt gegeben werden. Sollten diese Informationen ausbleiben, bleibt „als Sicherheit einsetzbar“ eine Funktion des Angebots – und kein Beleg dafür, dass sich der Markt bereits bewährt hat.