Die britische Finanzaufsichtsbehörde Financial Conduct Authority (FCA) hat einen Entwurf für Leitlinien veröffentlicht, in denen klargestellt wird, wann DeFi-bezogene Schnittstellen im Vereinigten Königreich möglicherweise eine Zulassung benötigen. Laut ChainCatcher erläutert das am 21. Oktober veröffentlichte Konsultationspapier CP26/36 der FCA mit dem Titel „Leitlinien zum regulatorischen Geltungsbereich für Kryptoassets“, wie zu beurteilen ist, ob Tätigkeiten zulassungspflichtig sind, wenn ein Geschäftsmodell teilweise dezentralisiert ist.
Die FCA erklärte, dass der Einsatz von Software, Smart Contracts, Distributed-Ledger-Technologie, dezentraler Governance oder anderen technischen Lösungen für sich genommen nicht darüber entscheidet, ob eine Tätigkeit reguliert ist und eine Zulassung erfordert. Automatisierung beschreibt, wie eine Funktion ausgeführt wird; sie entscheidet nicht darüber, ob diese Funktion Teil einer regulierten Tätigkeit ist. „Echte DeFi“ ist weder nach der Verordnung über regulierte Tätigkeiten noch nach den Vorschriften für Kryptoassets ein gesetzlich definierter Begriff. Zudem besteht Dezentralisierung auf einem Spektrum und bildet keinen eigenständigen Regulierungsrahmen.
Die FCA hat außerdem das Konsultationspapier GC26/7 veröffentlicht. Darin geht es darum, wie regulierte Unternehmen mit DeFi-Risiken umgehen sollten, insbesondere mit Risiken für die operationelle Resilienz und der Finanzkriminalität. Außerdem enthält es Beispiele für Maßnahmen, die Unternehmen in Betracht ziehen könnten. Die Konsultationsfrist für beide Papiere endet am 18. November. Die FCA plant, im Januar 2027 endgültige Leitlinien zu veröffentlichen. Neue Vorschriften, durch die weitere Aktivitäten im Bereich Krypto-Assets in den Regulierungsrahmen aufgenommen werden, treten am 25. Oktober 2027 in Kraft. Unternehmen, die diese Aktivitäten weiterführen möchten, müssen bis zum 28. Februar 2027 einen Zulassungsantrag einreichen.
