US-Dollar-Stablecoins haben endlich ein „Regelwerk“ auf Bundesebene bekommen.
Das US Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat heute nach Pekinger Zeit die erste endgültige Regelung seit Inkrafttreten des GENIUS Act veröffentlicht. Sie legt Regeln für die Ausgabe und Verwahrung von Payment-Stablecoins fest und tritt am selben Tag wie das Gesetz in Kraft: am 18. Januar 2027.
Die drei zentralen Vorgaben sind streng:
Erstens müssen die Reserven die ausgegebenen Stablecoins im Verhältnis 1:1 abdecken; der Wert der Reserven darf also nicht unter dem Ausgabevolumen liegen.
Zweitens müssen Rückzahlungen grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen eingehen. Aus dem im Entwurf vorgesehenen „automatisch um weitere sieben Tage verlängern“ wurde „für eine Verlängerung muss ein Antrag gestellt werden“.
Drittens liegt die Kapitalanforderung für direkt vom OCC beaufsichtigte Emittenten bei mindestens 5 Millionen US-Dollar.
Der Anwendungsbereich ist weiter als erwartet: Nationalbanken und ihre Tochtergesellschaften, bundesstaatliche Sparkassen, Zweigstellen auf Bundesebene, Nichtbanken, die den Status eines bundesweit zugelassenen Emittenten anstreben, bestimmte auf Bundesstaatsebene zugelassene Emittenten sowie ausländische Payment-Stablecoin-Emittenten – sie alle fallen darunter.
Am interessantesten ist das Zugeständnis: Das OCC hat den Vorschlag gestrichen, wonach „Prämienprogramme von verbundenen Unternehmen grundsätzlich als Verstoß gegen das Zinsverbot gelten“. Das bedeutet, dass die Stablecoin-Prämienprogramme von Coinbase, PayPal, Kraken und anderen nicht direkt zum Tode verurteilt werden. Einen „Bestandsschutz“ gibt es aber auch nicht – ob eine Strafe verhängt wird, wird im Einzelfall geprüft.
Ich glaube, das ist ein Wendepunkt: Die Ausgabe von Stablecoins wird von nun an zu einem konzessionspflichtigen Geschäft nach Bankenstandard. Bei Reserven, Rückzahlungen, Prüfungen und Kapital gelten künftig durchweg die Maßstäbe des Bankensektors. Die höheren Hürden begünstigen die Branchenriesen wie USDT und USDC. Die größte offene Frage – die Prämienprogramme – bleibt jedoch der Einzelfallprüfung überlassen. Die Unsicherheit selbst wird so zu einer Art Schutzgraben.
Was denkt ihr: Können Börsen ihre Stablecoin-Prämienprogramme nach dem 18. Januar nächsten Jahres weiterhin wie gewohnt anbieten?
$USDT $USDC
#OCCIssuesFirstFinalRuleUnderGENIUSAct
#GENIUS #Stablecoins
Dies ist keine Anlageberatung. DYOR – der Handel ist mit Risiken verbunden.
Das US Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat heute nach Pekinger Zeit die erste endgültige Regelung seit Inkrafttreten des GENIUS Act veröffentlicht. Sie legt Regeln für die Ausgabe und Verwahrung von Payment-Stablecoins fest und tritt am selben Tag wie das Gesetz in Kraft: am 18. Januar 2027.
Die drei zentralen Vorgaben sind streng:
Erstens müssen die Reserven die ausgegebenen Stablecoins im Verhältnis 1:1 abdecken; der Wert der Reserven darf also nicht unter dem Ausgabevolumen liegen.
Zweitens müssen Rückzahlungen grundsätzlich innerhalb von zwei Werktagen eingehen. Aus dem im Entwurf vorgesehenen „automatisch um weitere sieben Tage verlängern“ wurde „für eine Verlängerung muss ein Antrag gestellt werden“.
Drittens liegt die Kapitalanforderung für direkt vom OCC beaufsichtigte Emittenten bei mindestens 5 Millionen US-Dollar.
Der Anwendungsbereich ist weiter als erwartet: Nationalbanken und ihre Tochtergesellschaften, bundesstaatliche Sparkassen, Zweigstellen auf Bundesebene, Nichtbanken, die den Status eines bundesweit zugelassenen Emittenten anstreben, bestimmte auf Bundesstaatsebene zugelassene Emittenten sowie ausländische Payment-Stablecoin-Emittenten – sie alle fallen darunter.
Am interessantesten ist das Zugeständnis: Das OCC hat den Vorschlag gestrichen, wonach „Prämienprogramme von verbundenen Unternehmen grundsätzlich als Verstoß gegen das Zinsverbot gelten“. Das bedeutet, dass die Stablecoin-Prämienprogramme von Coinbase, PayPal, Kraken und anderen nicht direkt zum Tode verurteilt werden. Einen „Bestandsschutz“ gibt es aber auch nicht – ob eine Strafe verhängt wird, wird im Einzelfall geprüft.
Ich glaube, das ist ein Wendepunkt: Die Ausgabe von Stablecoins wird von nun an zu einem konzessionspflichtigen Geschäft nach Bankenstandard. Bei Reserven, Rückzahlungen, Prüfungen und Kapital gelten künftig durchweg die Maßstäbe des Bankensektors. Die höheren Hürden begünstigen die Branchenriesen wie USDT und USDC. Die größte offene Frage – die Prämienprogramme – bleibt jedoch der Einzelfallprüfung überlassen. Die Unsicherheit selbst wird so zu einer Art Schutzgraben.
Was denkt ihr: Können Börsen ihre Stablecoin-Prämienprogramme nach dem 18. Januar nächsten Jahres weiterhin wie gewohnt anbieten?
$USDT $USDC
#OCCIssuesFirstFinalRuleUnderGENIUSAct
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Dies ist keine Anlageberatung. DYOR – der Handel ist mit Risiken verbunden.