Ab dem 1. November gelten in Japan völlig neue Regeln für die Steuererstattung.
Früher wurden die 10 % direkt im Geschäft abgezogen: Bei einem Einkauf für 100.000 Yen zahlte man einfach 90.000. Jetzt muss man zunächst den vollen Preis inklusive Steuer zahlen – bei einem Einkauf für 100.000 Yen also erst einmal 110.000. Bei der Ausreise prüft der Zoll, ob man die Ware tatsächlich ausführt. Erst dann bekommt man das Geld zurück.
Zwei Fallstricke vorweg:
Wenn man auch nur einen Artikel auf demselben Kassenbon nicht vorzeigen kann, gibt es für den gesamten Einkauf keine Erstattung.
Manche Geschäfte verlangen 1,5 % Bearbeitungsgebühr. Effektiv bekommt man also nur 8 bis 9 % zurück, nicht 10 %.
Es gibt aber auch Vorteile: Die Obergrenze von 500.000 Yen für Verbrauchsgüter wurde abgeschafft, und die versiegelten Beutel müssen nicht mehr verschlossen bleiben. Endlich kann man die Gesichtsmaske noch am selben Abend benutzen.
Die Steuer wird jetzt nicht mehr „im Geschäft erstattet“, sondern „bei der Ausreise“. Das bedeutet einen zusätzlichen Schritt – und damit auch einen weiteren Prozess, der digitalisiert werden kann. Deshalb prüft das Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus, ob die Erstattung in Stablecoins ausgezahlt werden kann.
Japan hat im vergangenen Oktober den Yen-Stablecoin JPYC eingeführt. Seit Juni dieses Jahres gelten auch ausländische Stablecoins als elektronische Zahlungsmittel.
Was meint ihr – kann das funktionieren?
#日本国交相将研究稳定币退税