#OCCIssuesFirstFinalRuleUnderGENIUSAct
Die OCC schließt die Regelungen zu Stablecoins im Rahmen des GENIUS-Gesetzes vor dem Termin im Januar ab.

Die OCC hat ihre Vorschriften zur Umsetzung des GENIUS-Gesetzes fertiggestellt und damit Standards für Stablecoin-Emittenten unter ihrer Aufsicht festgelegt, bevor das Gesetz am 18. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Vorschrift umfasst Reserven, Rückerstattungen, Risikomanagement, Verwahrung und Kapital. Regelungen zur Geldwäschebekämpfung und zu Sanktionen bleiben jedoch einem separaten Regelsetzungsverfahren vorbehalten, das vom Finanzministerium geregelt werden soll.

Die Bankenaufsichtsbehörde hat angekündigt, gesondert mitzuteilen, wann sie Anträge und Ausnahmegesuche potenzieller Stablecoin-Emittenten entgegennehmen wird. Am Mittwoch veröffentlichte das Office of the Comptroller of the Currency seine endgültigen Vorschriften zur Umsetzung des GENIUS-Gesetzes, in denen die Anforderungen für Stablecoin-Emittenten unter seiner Aufsicht festgelegt werden.

Die Vorschrift gilt für Emittenten von Zahlungs-Stablecoins, die der Zuständigkeit der OCC unterliegen. Dazu zählen Tochtergesellschaften nationaler Banken und bundesstaatlicher Sparkassenverbände, bundesweit zugelassene Nichtbank-Emittenten und bestimmte auf Ebene der Bundesstaaten zugelassene Emittenten sowie ausländische Emittenten und bestimmte Verwahrungstätigkeiten bei von der OCC beaufsichtigten Unternehmen.
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