🏛️ Die erste endgültige Regel zum GENIUS Act steht: Stablecoin-„Rewards“ genießen keinen Freifahrtschein
Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat heute die erste endgültige Regelung im Rahmen des GENIUS Act veröffentlicht. Damit ist es die erste bundesweite Bankenaufsichtsbehörde, die die Detailregeln für Stablecoins fertiggestellt hat. Die Regelung tritt am 18. Januar 2027 in Kraft.
Was die Regelung umfasst:
🔹 Standards für Reserven, Rücknahmen, Verwahrung und Risikomanagement bei Emittenten von zahlungsbasierten Stablecoins
🔹 Sie gilt für Nationalbanken, bundesstaatliche Sparkassen und bestimmte ausländische Unternehmen
🔹 Auch Kooperationsvereinbarungen mit Drittparteien fallen darunter
Besonders im Fokus stehen die „Rewards“. Im Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme gab es ursprünglich eine Vermutung, dass bestimmte Reward-Vereinbarungen mit Drittparteien standardmäßig unzulässig seien. In der endgültigen Fassung wurde diese Klausel gestrichen und durch eine Einzelfallprüfung ersetzt.
Andererseits hat das OCC ausdrücklich abgelehnt, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Reward-Programme durch eine Bestandsschutzklausel auszunehmen. Ältere Programme sind also nicht automatisch zulässig. Auch DeFi und White-Label-Kooperationen erhielten keinen weitreichenden sicheren Hafen.
OCC-Chef Gould schrieb auf X, dies markiere die Entstehung einer neuen Branche.
Meine Einschätzung: Die Streichung der Regel „standardmäßig unzulässig“ ist eine Erleichterung. Aber „Einzelfallprüfung plus kein Bestandsschutz für ältere Programme“ bedeutet, dass die Plattformen ihre jeweiligen Stablecoin-Rewards künftig einzeln gegenüber den Aufsichtsbehörden rechtfertigen müssen. Dass die Regelung jetzt schon verabschiedet wurde, ist gut. Der entscheidende Wendepunkt kommt nach dem 1. Januar nächsten Jahres: Welche Rewards dürfen bleiben?
Hältst du Stablecoins wegen der Rewards oder nutzt du sie nur zum Überweisen? Wenn es keine Rewards mehr gäbe, würdest du deine Stablecoins weiterhin dort halten?
#稳定币 #GENIUS法案 #加密监管 #USDC
Das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) hat heute die erste endgültige Regelung im Rahmen des GENIUS Act veröffentlicht. Damit ist es die erste bundesweite Bankenaufsichtsbehörde, die die Detailregeln für Stablecoins fertiggestellt hat. Die Regelung tritt am 18. Januar 2027 in Kraft.
Was die Regelung umfasst:
🔹 Standards für Reserven, Rücknahmen, Verwahrung und Risikomanagement bei Emittenten von zahlungsbasierten Stablecoins
🔹 Sie gilt für Nationalbanken, bundesstaatliche Sparkassen und bestimmte ausländische Unternehmen
🔹 Auch Kooperationsvereinbarungen mit Drittparteien fallen darunter
Besonders im Fokus stehen die „Rewards“. Im Entwurf zur öffentlichen Stellungnahme gab es ursprünglich eine Vermutung, dass bestimmte Reward-Vereinbarungen mit Drittparteien standardmäßig unzulässig seien. In der endgültigen Fassung wurde diese Klausel gestrichen und durch eine Einzelfallprüfung ersetzt.
Andererseits hat das OCC ausdrücklich abgelehnt, bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Reward-Programme durch eine Bestandsschutzklausel auszunehmen. Ältere Programme sind also nicht automatisch zulässig. Auch DeFi und White-Label-Kooperationen erhielten keinen weitreichenden sicheren Hafen.
OCC-Chef Gould schrieb auf X, dies markiere die Entstehung einer neuen Branche.
Meine Einschätzung: Die Streichung der Regel „standardmäßig unzulässig“ ist eine Erleichterung. Aber „Einzelfallprüfung plus kein Bestandsschutz für ältere Programme“ bedeutet, dass die Plattformen ihre jeweiligen Stablecoin-Rewards künftig einzeln gegenüber den Aufsichtsbehörden rechtfertigen müssen. Dass die Regelung jetzt schon verabschiedet wurde, ist gut. Der entscheidende Wendepunkt kommt nach dem 1. Januar nächsten Jahres: Welche Rewards dürfen bleiben?
Hältst du Stablecoins wegen der Rewards oder nutzt du sie nur zum Überweisen? Wenn es keine Rewards mehr gäbe, würdest du deine Stablecoins weiterhin dort halten?
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