Das Office of the Comptroller of the Currency hat heute die endgültige Umsetzungsregelung zum GENIUS Act veröffentlicht. Sie tritt am 18. Januar 2027 in Kraft und macht die Behörde zur ersten Bundesaufsichtsbehörde, die die detaillierten Vorschriften für Zahlungs-Stablecoins abschließt.

Die Änderungen betreffen drei Bereiche.

Bei Drittanbieter-Prämien wurde die Bestimmung aus dem Entwurf gestrichen, nach der kommerzielle Vereinbarungen mit Dritten als rechtswidrig gelten. Die Beziehungen zwischen Emittenten und Dritten werden nun von Fall zu Fall geprüft. Das gesetzliche Verbot, dass Emittenten direkt Zinsen an Stablecoin-Inhaber zahlen, bleibt bestehen; Umgehungsversuche können weiterhin Durchsetzungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Bei den Zugangswegen erhalten Banken und Nichtbanken einen Weg ins Geschäft mit Zahlungs-Stablecoins. Auch für ausländische Emittenten und die Verwahrung von Vermögenswerten wurden einheitliche Standards festgelegt.

Zum Zeitplan: Die Frist von 120 Tagen beginnt mit der Veröffentlichung der endgültigen Regelung. Der 18. Januar 2027 wurde vom Finanzministerium bereits vorab festgelegt. Die Beschränkungen für die Ausgabe und den Vertrieb treten am 18. Juli 2028 in Kraft.

$BTC notiert aktuell bei 83.453 US-Dollar, ein Plus von 2,32 % innerhalb von 24 Stunden. Am Tag der Verabschiedung der Detailregelungen fiel die Marktreaktion verhalten aus.

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