Die Schweizer Aufsicht hat diesmal eine Ausnahme gemacht – allerdings mit Bedacht. Die FINMA hat den ersten Spot-Bitcoin-ETF des Landes für Privatanleger zugelassen und erlaubt dem Fonds, im Rahmen der Schweizer Fondsregeln direkt $BTC zu halten. Zu beachten ist, dass er der Kategorie „Sonstige alternative Anlagefonds“ zugeordnet wird, die bereits auf besondere Risiken hinweist.

  Warum sind die Schweizer bereit, eine Ausnahme zu machen? Die FINMA selbst begründet es damit, dass Bitcoin auf eine deutlich längere Handelshistorie als die meisten Kryptowährungen zurückblickt und auch das Handelsvolumen wesentlich höher ist. Deshalb kann auf die üblichen Anforderungen an die Diversifizierung von Fonds verzichtet werden. Anders gesagt: Die Aufsicht berücksichtigt Liquidität und historische Markttiefe, nicht die Erzählung. Zugleich führte die FINMA Schutzmaßnahmen in den Bereichen Verwahrung, Betriebsrisiken und Anlegerinformationen auf – ein Zeichen dafür, dass eine Zulassung nicht mit einer Lockerung der Aufsicht gleichzusetzen ist.

  Der Blick auf die längere zeitliche Entwicklung macht es noch deutlicher. 2021 genehmigte die FINMA einen Kryptofonds für qualifizierte Anleger. Die bestehenden Schweizer Bitcoin-ETPs sind im Kern Schuldverschreibungen und gelten nicht als Anlagefonds. Mit der Zulassung dieses Spot-ETFs für Privatanleger wird die Produktstruktur von einer „Anleihe“ auf Fondsebene gehoben, während sich der Anlegerkreis von qualifizierten Investoren auf die breite Öffentlichkeit ausweitet.

  Meine Einschätzung: Der Wert solcher Genehmigungen liegt nicht im kurzfristigen Kapitalzufluss, sondern in der Verschiebung der regulatorischen Einstufung. Wenn ein Rechtsraum bereit ist, Spot-Bitcoin unter dem bestehenden Fondsrecht zuzulassen, zeigt das, dass er einen praktikablen Weg zur Einhaltung der Vorschriften gefunden hat. Beobachten sollte man nun, ob andere Märkte einem ähnlichen Klassifizierungsansatz folgen und ob die Bestimmungen zu Verwahrung und Offenlegung zum Vorbild werden.

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