Qubic läuft wieder, doch ein Wallet-Upgrade ersetzt nicht automatisch alte Schlüssel

Meine Einschätzung: Der Neustart von Qubic hat den Netzwerkausfall behoben, macht aber bereits unsichere Wallet-Seeds nicht wieder sicher. Wer mit einer Qubic-Web-Wallet vor Version 4.26.4 ein Konto erstellt hat, sollte gemäß den offiziellen Anweisungen eine neue Wallet einrichten – auch wenn sich am Kontostand nichts geändert hat – und nicht nur die Software aktualisieren.

Am 20. Oktober gab Qubic bekannt, dass das Netzwerk wiederhergestellt und die Anspruchsplattform geöffnet sei. Außerdem seien die ersten Gelder an verifizierte Inhaber zurückerstattet worden. Das sind Fortschritte bei der Wiederherstellung, aber es bedeutet nicht, dass alle betroffenen Nutzer ihr Geld bereits erhalten haben.

Entscheidend ist der „Schlüsselwechsel“. Die offiziellen Anweisungen verlangen, auf Version 4.26.4 oder höher zu aktualisieren, einen völlig neuen Seed zu generieren und die alte Wallet nicht mehr zu verwenden. Auf der Anspruchsseite wird außerdem verlangt, auf einem nicht betroffenen Gerät oder in einem nicht betroffenen Browser eine neue Empfangsadresse zu erstellen. Einen alten Seed in eine neuere Software zu importieren, bedeutet nicht, dass ein neuer Seed generiert wurde.

Warum müssen außerdem Eigentumsnachweise eingereicht werden? In den offiziellen Hinweisen zum Antrag steht, dass auch Angreifer mit einem schwachen Seed eine gültige Signatur erzeugen können. Eine einzelne Signatur beweist daher nicht, wer der rechtmäßige Eigentümer ist. Betroffene Nutzer müssen deshalb auch einen Auszahlungsbeleg einer Börse oder Aufzeichnungen zur Herkunft der Gelder vor dem Vorfall vorlegen. „Ich kann signieren“ ist keine Garantie für eine Rückerstattung.

Das Antragsfenster ist bis zum 1. Mai 2027 geöffnet. Gib deinen Seed nicht auf Druck heraus: Laut Qubic wird das Team dich niemals unaufgefordert per Direktnachricht nach deinem Seed fragen und auch keine Gebühren für die Wiederbeschaffung verlangen. Eingefrorene Vermögenswerte müssen über das Antragsverfahren geltend gemacht werden; nicht eingefrorene Vermögenswerte sind gemäß den offiziellen Migrationsanweisungen zu behandeln. Die Öffnung des Antragsverfahrens bedeutet nicht, dass automatisch eine Rückerstattung erfolgt.

In den nächsten 48 Stunden werde ich den vollständigen technischen Bericht, den Fortschritt bei den Rückerstattungen und eine mögliche Ausweitung des betroffenen Umfangs beobachten. Das Risiko der Maßnahmen stufe ich erst dann herab, wenn der Mechanismus zur Generierung neuer Seeds überprüft wurde und Migration sowie Rückerstattungen nachvollziehbar sind. Selbst bei einer reibungslosen Wiederherstellung werde ich alte Seeds nicht wieder als sicher einstufen.

#Qubic #钱包安全 #Sicherheit digitaler Vermögenswerte