Bei diesem von der FINMA genehmigten Bitcoin-ETF ist die Bezeichnung „der erste“ an drei Bedingungen geknüpft: Er richtet sich an Privatanleger, wird nach Schweizer Recht als sonstiger alternativer Investmentfonds eingestuft und investiert sein gesamtes Vermögen in einen einzigen Vermögenswert – Bitcoin. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, ist er der erste.
💰 缝有多宽,看下一份批复理由,群里说,点进群来
ETFs sind an der Börse das gewöhnlichste Anlagevehikel. Hier muss jedoch zunächst eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: Ein einzelner Vermögenswert entspricht nicht den Regeln zur Risikostreuung. Die FINMA begründet ihre Entscheidung damit, dass Bitcoin auf eine lange Handelshistorie und ein äußerst hohes Handelsvolumen zurückblicken kann. Anders betrachtet ist dies kein Sieg eines regelkonformen Produkts, sondern eine Regel, der eine Lücke geöffnet wurde. Der Emittent wurde ebenfalls nicht bekannt gegeben. Mehrere Medien nennen BIT Asset Management (ehemals Matrixport Asset Management); auf Nachfrage wurde dies nicht bestritten.
Der Nenner bei der Bezeichnung „der erste“ ist also die Ausnahmegenehmigung, nicht die Zeit. Entscheidend ist, wie groß diese Lücke ist: In den Meldungen vom 20. Oktober hieß es auch, dass mehrere weitere Anträge bereits eingereicht oder angekündigt worden seien. Die Begründung für die nächste Entscheidung wird zeigen, ob es sich um einen Sonderfall oder einen Präzedenzfall handelt.
#瑞士批准首只比特币etf
💰 缝有多宽,看下一份批复理由,群里说,点进群来
ETFs sind an der Börse das gewöhnlichste Anlagevehikel. Hier muss jedoch zunächst eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden: Ein einzelner Vermögenswert entspricht nicht den Regeln zur Risikostreuung. Die FINMA begründet ihre Entscheidung damit, dass Bitcoin auf eine lange Handelshistorie und ein äußerst hohes Handelsvolumen zurückblicken kann. Anders betrachtet ist dies kein Sieg eines regelkonformen Produkts, sondern eine Regel, der eine Lücke geöffnet wurde. Der Emittent wurde ebenfalls nicht bekannt gegeben. Mehrere Medien nennen BIT Asset Management (ehemals Matrixport Asset Management); auf Nachfrage wurde dies nicht bestritten.
Der Nenner bei der Bezeichnung „der erste“ ist also die Ausnahmegenehmigung, nicht die Zeit. Entscheidend ist, wie groß diese Lücke ist: In den Meldungen vom 20. Oktober hieß es auch, dass mehrere weitere Anträge bereits eingereicht oder angekündigt worden seien. Die Begründung für die nächste Entscheidung wird zeigen, ob es sich um einen Sonderfall oder einen Präzedenzfall handelt.
#瑞士批准首只比特币etf