Die Schweiz hat Privatanlegern eine Tür geöffnet, doch dahinter steht immer noch derselbe stark schwankende Bitcoin. Die FINMA hat den ersten Bitcoin-ETF des Landes für Privatanleger zugelassen. Der Emittent wurde nicht offengelegt; mehrere Medien vermuten BIT Asset Management. Das ist keine bahnbrechende positive Nachricht. Sie hebt lediglich den Compliance-Status Schweizer Krypto-Produkte von ETPs in den Rahmen öffentlicher Fonds.

  Bei genauerer Betrachtung gibt es zwei Aspekte, über die es sich nachzudenken lohnt. Der eine betrifft die Regulierungslogik: Die FINMA hat diesen Ein-Anlagen-Fonds von den Regeln zur Risikostreuung ausgenommen, mit der Begründung, dass Bitcoin auf eine ausreichend lange Handelsgeschichte und ein ausreichend hohes Handelsvolumen zurückblicke. Diese Begründung räumt bereits ein, dass Bitcoin nicht in den herkömmlichen Rahmen der Diversifizierung passt und deshalb eine Sonderbehandlung erfordert. Der andere Aspekt ist der Anlegerschutz: Im Fall einer Insolvenz der Verwahrstelle fallen die Krypto-Assets der Kunden nicht in die Insolvenzmasse, und beim Vertrieb müssen die Verhaltensregeln des Fidleg eingehalten werden. Anders gesagt: Privatanleger erhalten eine rechtliche Hülle, doch darin steckt weiterhin Bitcoin, mit unverändert hohen Kursschwankungen.

  Man sollte die Schweizer Zulassung nicht direkt mit der Genehmigung der US-amerikanischen Spot-ETFs im Januar 2024 gleichsetzen. Der iShares Bitcoin Trust von BlackRock wurde am 11. Januar 2024 aufgelegt und verwaltet derzeit rund 65 Milliarden US-Dollar. Dieses Volumen verdankt er einem der weltweit größten Vermögensverwalter, der es mit seinen Vertriebskanälen und seiner Marke vorangetrieben hat. Der Schweizer Markt ist viel kleiner, und bei diesem Fonds wurde nicht einmal der Emittent offengelegt. Kurzfristig dürfte er daher kaum einen vergleichbaren Kapitalzufluss anziehen. Vielmehr ist er ein Compliance-Modell, das anderen europäischen Märkten zeigt: Bitcoin kann in den Rahmen öffentlicher Fonds aufgenommen werden – vorausgesetzt, die Ausnahmeregelungen und Risikohinweise sind angemessen umgesetzt.

  Mehrere Fondsanbieter haben bereits Anträge eingereicht oder angekündigt, dies zu tun. Die Schweizer Aufsicht öffnet also nicht nur einmalig die Tür. Doch egal, wie weit sie offen steht: Bitcoin bleibt Bitcoin. Die FINMA selbst betont, dass starke Kursschwankungen zu erheblichen Verlusten des investierten Kapitals führen können. Die Frage ist also nicht, ob die Zulassung erteilt wird, sondern ob Privatanleger dieses Instrument zur Portfolio-Beimischung oder als Wette nutzen. Was meinst du: Macht ein Bitcoin-Produkt in einer Fonds-Hülle Privatanleger vernünftiger – oder erleichtert es ihnen lediglich den Einstieg?

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