🇫🇷 In Frankreich könnte eine einzige Stimme verändern, wie die Umwandlung von Kryptowährungen in Stablecoins besteuert wird.
38 Stimmen dafür. 37 dagegen. 25 Enthaltungen.
Mit diesem knappen Ergebnis nahm die französische Nationalversammlung am 16. Oktober den Änderungsantrag I-3898 an und brachte damit einen umstrittenen Steuervorschlag im Haushaltsverfahren des Landes für 2027 einen Schritt weiter.
Was ändert sich konkret?
Nach den geltenden Vorschriften kann die Umwandlung von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins steuerlich aufgeschoben werden.
Der Änderungsantrag sieht vor, diese Steuerstundung ab dem 1. Januar 2027 für Umwandlungen in qualifizierte E-Geld-Token im Rahmen der europäischen MiCA-Verordnung abzuschaffen.
Diese Token sind an eine einzelne offizielle Währung gekoppelt – nicht unbedingt jeder Stablecoin auf dem Markt.
Jetzt wird es interessant.
Stell dir vor, du wandelst Bitcoin in einen qualifizierten, an den Euro gekoppelten Stablecoin um, ohne auch nur einen einzigen Euro auf dein Bankkonto auszuzahlen.
Sollte der Vorschlag Gesetz werden, könnte diese Umwandlung als steuerpflichtige Veräußerung gelten und möglicherweise Frankreichs derzeitige Pauschalsteuer von 31,4 % auf steuerpflichtige Gewinne aus privaten Kapitalanlagen auslösen.
Warum ist das wichtig?
Für betroffene Anleger könnte der steuerpflichtige Vorgang künftig nicht erst beim Umtausch in traditionelle Währung eintreten, sondern schon beim Wechsel zwischen Krypto-Assets.
Für die Branche insgesamt wirft das eine wichtige Frage auf: Wie unterscheiden Regierungen digitale Zahlungstoken von gewöhnlichen Krypto-Beständen?
Ein Detail ist jedoch wichtig: Noch ist das nicht geltendes Recht.
Auf die Abstimmung in der Nationalversammlung war zuvor die Zustimmung des Finanzausschusses gefolgt. Das Haushaltsgesetz muss noch weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Dabei könnte die Regelung geändert oder gestrichen werden.
Diesmal machte eine einzige Stimme den Unterschied. Der endgültige Ausgang ist noch offen.
38 Stimmen dafür. 37 dagegen. 25 Enthaltungen.
Mit diesem knappen Ergebnis nahm die französische Nationalversammlung am 16. Oktober den Änderungsantrag I-3898 an und brachte damit einen umstrittenen Steuervorschlag im Haushaltsverfahren des Landes für 2027 einen Schritt weiter.
Was ändert sich konkret?
Nach den geltenden Vorschriften kann die Umwandlung von Kryptowährungen in bestimmte Stablecoins steuerlich aufgeschoben werden.
Der Änderungsantrag sieht vor, diese Steuerstundung ab dem 1. Januar 2027 für Umwandlungen in qualifizierte E-Geld-Token im Rahmen der europäischen MiCA-Verordnung abzuschaffen.
Diese Token sind an eine einzelne offizielle Währung gekoppelt – nicht unbedingt jeder Stablecoin auf dem Markt.
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Sollte der Vorschlag Gesetz werden, könnte diese Umwandlung als steuerpflichtige Veräußerung gelten und möglicherweise Frankreichs derzeitige Pauschalsteuer von 31,4 % auf steuerpflichtige Gewinne aus privaten Kapitalanlagen auslösen.
Warum ist das wichtig?
Für betroffene Anleger könnte der steuerpflichtige Vorgang künftig nicht erst beim Umtausch in traditionelle Währung eintreten, sondern schon beim Wechsel zwischen Krypto-Assets.
Für die Branche insgesamt wirft das eine wichtige Frage auf: Wie unterscheiden Regierungen digitale Zahlungstoken von gewöhnlichen Krypto-Beständen?
Ein Detail ist jedoch wichtig: Noch ist das nicht geltendes Recht.
Auf die Abstimmung in der Nationalversammlung war zuvor die Zustimmung des Finanzausschusses gefolgt. Das Haushaltsgesetz muss noch weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Dabei könnte die Regelung geändert oder gestrichen werden.
Diesmal machte eine einzige Stimme den Unterschied. Der endgültige Ausgang ist noch offen.