Die Schweiz hat gerade einen Bitcoin-Fonds zugelassen, der für Privatanleger konzipiert ist.

Kaufen kann man ihn aber noch nicht, und die meisten werden falsch verstehen, was tatsächlich genehmigt wurde.

Die FINMA hat einen Schweizer Anlagefonds genehmigt, der Bitcoin direkt hält.

Kategorie: übriger Fonds für alternative Anlagen mit besonderem Risiko.

Außerdem hat sie aus einem ausdrücklich genannten Grund auf die üblichen Diversifizierungsvorschriften verzichtet.

Bitcoin kann auf eine längere Handelshistorie und ein höheres Handelsvolumen verweisen als die meisten anderen Kryptowährungen.

Die Vorschriften zur Verwahrung und zu betrieblichen Schutzmaßnahmen gelten weiterhin. Risikohinweise sind vorgeschrieben.

In der Schweiz gab es bereits Bitcoin-ETPs, die als Schuldverschreibungen ausgestaltet waren.

Laut der Mitteilung ist dies der erste Fonds, der nach Schweizer Recht als Anlagefonds für Privatanleger ausgestaltet ist.

In der Mitteilung wurden weder ein Anbieter noch ein Auflegungsdatum genannt.

Wer jedes regulierte Produkt als institutionelle Bestätigung versteht, übersieht den Unterschied zwischen einer Schuldverschreibung und einem Fonds.

Bevor du eine beliebige Variante davon kaufst, beantworten die Dokumente die Fragen, auf die die Schlagzeile keine Antwort gibt:

1. Fonds oder Schuldverschreibung – und welchen Anspruch hast du auf die Bitcoins?
2. Wer verwahrt die Coins, und werden sie getrennt verwahrt?
3. Wie hoch sind die jährlichen Kosten für das Halten?
4. Wie kannst du deine Anteile zurückgeben, und zu welchem Preis?

Ein bekannter Finanzstandort beantwortet keine der Fragen, die darüber entscheiden, ob dieses Anlagevehikel für dich sinnvoll ist.

Das tun die Dokumente.