🇫🇷 Frankreichs Parlament: 38 zu 37 Stimmen – künftig Steuern beim Tausch von Coins in Stablecoins?
Am 16. Oktober nahm die französische Nationalversammlung den Änderungsantrag I-3898 mit 38 zu 37 Stimmen an.
Die zentrale Änderung: Werden Krypto-Assets in MiCA-konforme E-Geld-Token (EMT-Stablecoins) getauscht, kann die Besteuerung künftig nicht mehr aufgeschoben werden. Bisher war das möglich. Selbst wenn du nicht in Euro zurücktauschst, sondern lediglich in einen solchen Stablecoin wechselst, wird das zum regulären Kapitalertragsteuersatz besteuert. Laut kursierenden Angaben beträgt dieser 31,4 %.
🔹 Inkrafttreten: ab 2027, sofern das gesamte Haushaltsgesetz endgültig verabschiedet wird
🔹 Kostenberechnung: Für bestimmte Vermögenswerte gilt künftig die Methode des gewichteten Durchschnitts
🔹 Vorschlag, Verluste zehn Jahre vortragen zu können: mit 18 zu 75 Stimmen abgelehnt
🔹 Noch in der Diskussion: eine Wegzugssteuer auf große Bestände und eine Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets mit hohem Vermögenswert
Meine Einschätzung: Die knappe Abstimmung zeigt, wie groß die Meinungsverschiedenheiten sind. Die endgültige Fassung kann sich noch ändern. Die Richtung ist aber klar: Europa behandelt den „Tausch von Coins in U“ zunehmend wie eine tatsächliche Realisierung von Gewinnen. Bisher haben viele zur Absicherung erst in Stablecoins gewechselt. In Frankreich könnte künftig bereits dieser Schritt eine Steuerforderung auslösen.
Noch mehr im Auge behalten sollte man die Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets. Sollte sie tatsächlich eingeführt werden, wären die Auswirkungen größer als die des Steuersatzes selbst.
Gilt der Tausch von Coins in Stablecoins dort, wo du lebst, als steuerpflichtiges Ereignis? Tauschst du zur Gewinnmitnahme normalerweise in U oder zahlst du direkt auf dein Bankkonto aus?
#加密税务 #稳定币 #MiCA #Frankreich
Am 16. Oktober nahm die französische Nationalversammlung den Änderungsantrag I-3898 mit 38 zu 37 Stimmen an.
Die zentrale Änderung: Werden Krypto-Assets in MiCA-konforme E-Geld-Token (EMT-Stablecoins) getauscht, kann die Besteuerung künftig nicht mehr aufgeschoben werden. Bisher war das möglich. Selbst wenn du nicht in Euro zurücktauschst, sondern lediglich in einen solchen Stablecoin wechselst, wird das zum regulären Kapitalertragsteuersatz besteuert. Laut kursierenden Angaben beträgt dieser 31,4 %.
🔹 Inkrafttreten: ab 2027, sofern das gesamte Haushaltsgesetz endgültig verabschiedet wird
🔹 Kostenberechnung: Für bestimmte Vermögenswerte gilt künftig die Methode des gewichteten Durchschnitts
🔹 Vorschlag, Verluste zehn Jahre vortragen zu können: mit 18 zu 75 Stimmen abgelehnt
🔹 Noch in der Diskussion: eine Wegzugssteuer auf große Bestände und eine Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets mit hohem Vermögenswert
Meine Einschätzung: Die knappe Abstimmung zeigt, wie groß die Meinungsverschiedenheiten sind. Die endgültige Fassung kann sich noch ändern. Die Richtung ist aber klar: Europa behandelt den „Tausch von Coins in U“ zunehmend wie eine tatsächliche Realisierung von Gewinnen. Bisher haben viele zur Absicherung erst in Stablecoins gewechselt. In Frankreich könnte künftig bereits dieser Schritt eine Steuerforderung auslösen.
Noch mehr im Auge behalten sollte man die Meldepflicht für selbstverwahrte Wallets. Sollte sie tatsächlich eingeführt werden, wären die Auswirkungen größer als die des Steuersatzes selbst.
Gilt der Tausch von Coins in Stablecoins dort, wo du lebst, als steuerpflichtiges Ereignis? Tauschst du zur Gewinnmitnahme normalerweise in U oder zahlst du direkt auf dein Bankkonto aus?
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