# Neue Vorschriften zur Regulierung des autonomen Fahrens! Das „kleine blaue Licht“ für L2 ist verboten; nur Fahrzeuge ab L3 dürfen es verwenden, und zwar in einer speziellen blaugrünen Farbe. Wenn künftig bei einem autonomen Fahrzeug ein Licht aufleuchtet, weiß der Fahrer sofort, dass es sich um autonomes Fahren auf wirklich hohem Niveau handelt.
#AutonomousDriving #TechRegulation
$FET $RVN
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