Das Schicksal der Airdrop-Jäger könnte heute neu geschrieben werden!
Heute (20.10.) ist der letzte Tag, an dem Stellungnahmen zum Entwurf der SEC-Verordnung über Krypto-Assets eingereicht werden können. Das Policy Center von Hyperliquid hat kurz vor Ablauf der Frist eine Stellungnahme eingereicht: Der Rahmen wird unterstützt, aber fünf Punkte müssen geändert werden – der wichtigste davon: eine klare Positionierung zugunsten von Airdrops.
Zunächst ein Blick auf die vorgesehenen Regelungen:
· Gründer-Ausnahme: Bis zu 5 Millionen US-Dollar durch Token-Ausgabe innerhalb von vier Jahren einwerben, ohne Registrierung
· Finanzierungsausnahme: Bis zu 75 Millionen US-Dollar innerhalb von zwölf Monaten
· Safe Harbor: Unter bestimmten Voraussetzungen können Token als „nicht mehr Teil eines Investmentvertrags“ eingestuft werden
Die SEC schätzt selbst, dass jährlich rund 130 Emissionen den Ausnahmepfad nutzen werden, während 475 Emittenten nur auf den Safe Harbor zurückgreifen können. Zum Vergleich: Bei der alten Regulation A kamen in neun Jahren gerade einmal 14 Krypto-Emittenten zusammen.
Wo Hyperliquid den Hebel ansetzt:
Airdrops: Eine Wallet zu verbinden und eine Sanktionsprüfung zu bestehen, gilt nicht als „Gegenleistung“. Token, für die man nichts bezahlt hat, sollten keinen Investmentvertrag begründen – die Auslegung der SEC vom März dieses Jahres sollte in die endgültigen Regeln aufgenommen werden.
Safe Harbor: Die aktuelle Fassung verlangt von Projekten zunächst die Bestätigung, dass sie „wesentliche Managementbemühungen abgeschlossen“ haben. Das kommt einem Zwang gleich, einzuräumen, dass der eigene Token einmal ein Wertpapier war. Wie soll man so etwas unterschreiben, wenn die Anwälte stets festgestellt haben, dass er das nie war?
Sekundärmarkt: Der Entwurf stellt nicht klar, ob diese Token auf DEXs gehandelt werden dürfen. Nur die Ausgabe zu regeln, nicht aber den Handel, bedeutet, dass es nach der Ausgabe keinen Ort gibt, an dem man die Token verkaufen kann.
Meiner Meinung nach ist Punkt zwei die eigentliche Falle. Der Safe Harbor sollte Projekten eigentlich einen Ausweg offenlassen. Doch bevor man hindurch darf, muss man sich erst selbst für schuldig erklären. Genau deshalb zogen Projekte im vergangenen Jahr Privatplatzierungen mit Sperrfristen vor und wagten keine großzügigen Airdrops.
Die Stellungnahme ist nicht gleichbedeutend mit den endgültigen Regeln; die SEC muss das Feedback noch auswerten. Aber die Richtung ist klar: Das Compliance-Risiko von Airdrops bewegt sich gerade von „standardmäßig riskant“ hin zu „unter bestimmten Bedingungen sicher“.
Was meinst du: Warum sollten Airdrops, für die man nichts bezahlt hat, als Wertpapiere gelten?
$HYPE $ETH #空投 #SEC
Heute (20.10.) ist der letzte Tag, an dem Stellungnahmen zum Entwurf der SEC-Verordnung über Krypto-Assets eingereicht werden können. Das Policy Center von Hyperliquid hat kurz vor Ablauf der Frist eine Stellungnahme eingereicht: Der Rahmen wird unterstützt, aber fünf Punkte müssen geändert werden – der wichtigste davon: eine klare Positionierung zugunsten von Airdrops.
Zunächst ein Blick auf die vorgesehenen Regelungen:
· Gründer-Ausnahme: Bis zu 5 Millionen US-Dollar durch Token-Ausgabe innerhalb von vier Jahren einwerben, ohne Registrierung
· Finanzierungsausnahme: Bis zu 75 Millionen US-Dollar innerhalb von zwölf Monaten
· Safe Harbor: Unter bestimmten Voraussetzungen können Token als „nicht mehr Teil eines Investmentvertrags“ eingestuft werden
Die SEC schätzt selbst, dass jährlich rund 130 Emissionen den Ausnahmepfad nutzen werden, während 475 Emittenten nur auf den Safe Harbor zurückgreifen können. Zum Vergleich: Bei der alten Regulation A kamen in neun Jahren gerade einmal 14 Krypto-Emittenten zusammen.
Wo Hyperliquid den Hebel ansetzt:
Airdrops: Eine Wallet zu verbinden und eine Sanktionsprüfung zu bestehen, gilt nicht als „Gegenleistung“. Token, für die man nichts bezahlt hat, sollten keinen Investmentvertrag begründen – die Auslegung der SEC vom März dieses Jahres sollte in die endgültigen Regeln aufgenommen werden.
Safe Harbor: Die aktuelle Fassung verlangt von Projekten zunächst die Bestätigung, dass sie „wesentliche Managementbemühungen abgeschlossen“ haben. Das kommt einem Zwang gleich, einzuräumen, dass der eigene Token einmal ein Wertpapier war. Wie soll man so etwas unterschreiben, wenn die Anwälte stets festgestellt haben, dass er das nie war?
Sekundärmarkt: Der Entwurf stellt nicht klar, ob diese Token auf DEXs gehandelt werden dürfen. Nur die Ausgabe zu regeln, nicht aber den Handel, bedeutet, dass es nach der Ausgabe keinen Ort gibt, an dem man die Token verkaufen kann.
Meiner Meinung nach ist Punkt zwei die eigentliche Falle. Der Safe Harbor sollte Projekten eigentlich einen Ausweg offenlassen. Doch bevor man hindurch darf, muss man sich erst selbst für schuldig erklären. Genau deshalb zogen Projekte im vergangenen Jahr Privatplatzierungen mit Sperrfristen vor und wagten keine großzügigen Airdrops.
Die Stellungnahme ist nicht gleichbedeutend mit den endgültigen Regeln; die SEC muss das Feedback noch auswerten. Aber die Richtung ist klar: Das Compliance-Risiko von Airdrops bewegt sich gerade von „standardmäßig riskant“ hin zu „unter bestimmten Bedingungen sicher“.
Was meinst du: Warum sollten Airdrops, für die man nichts bezahlt hat, als Wertpapiere gelten?
$HYPE $ETH #空投 #SEC