Die U.S. Blockchain Association erklärte, sie habe Stellungnahmen zu den vom US-Finanzministerium vorgeschlagenen Durchführungsbestimmungen für Abschnitt 3 des GENIUS Act eingereicht und sich dabei für klarere Grenzen bei den Verantwortlichkeiten von Stablecoin-Unternehmen ausgesprochen. Laut ChainCatcher empfahl der Verband, „Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte“ so zu definieren, dass Software zur Selbstverwahrung, Validatoren und andere Infrastruktur sowie Unternehmen, die ausschließlich mit eigenen Vermögenswerten handeln, davon ausgenommen sind. Eine strafrechtliche Haftung wegen Beteiligung an der unrechtmäßigen Ausgabe von Stablecoins solle seiner Ansicht nach tatsächliche Kenntnis und erhebliche, mit dem Emittenten koordinierte Unterstützung voraussetzen. Außerdem empfahl der Verband, dass Handelsplattformen die Einhaltung der Vorschriften durch ausländische Stablecoins anhand offizieller Emittentenlisten und Handelsverbote bewerten und die Aufsichtsbehörden die Methode zur Bestimmung der Nutzerstandorte bei erlaubnisfreien Protokollen anpassen sollten.

