38 Stimmen dafür, 37 dagegen, 25 Enthaltungen: Frankreich nimmt Stablecoins mit einer einzigen Stimme Vorsprung in die Liste der steuerpflichtigen Vorgänge auf 🦖
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Am Freitag verabschiedete die französische Nationalversammlung mit 38 zu 37 Stimmen bei 25 Enthaltungen den Änderungsantrag I-3898. Dem Antrag zufolge gilt ab 2027 der Tausch von Bitcoin in Stablecoins als steuerpflichtige Veräußerung – auch dann, wenn nicht in Fiatgeld zurückgetauscht wird. Der erzielte Kursgewinn muss ebenfalls versteuert werden. Der Antrag kam mit nur einer Stimme Vorsprung durch; das ganze Regelwerk hängt an dieser einen Stimme.
Ursprünglich hatte der Abgeordnete Nicolas Sansu den Antrag als I-CF1826 eingebracht. Am 7. Oktober wurde er zunächst im Ausschuss angenommen. Die Berechnung der Steuer erfolgt anhand der Anschaffungskosten des veräußerten Vermögenswerts und des gewichteten durchschnittlichen Kaufpreises. Das heißt: Coins, die in mehreren Tranchen in derselben Wallet gekauft wurden, werden nicht als eine undurchsichtige Gesamtsumme behandelt.
Am selben Tag lehnte die Nationalversammlung außerdem einen anderen Vorschlag ab, der vorsah, realisierte Verluste aus Kryptoanlagen zehn Jahre lang vorzutragen. Das Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 75 dagegen, 3 Enthaltungen. Verluste können also nicht in die Zukunft vorgetragen werden, Gewinne müssen aber sofort verbucht werden. Genau dieses Ungleichgewicht macht französischen Krypto-Haltern wirklich zu schaffen ⚖️
Zwei noch schärfere Vorschläge werden weiterhin diskutiert. Der erste ist eine Wegzugssteuer: Die französische Wegzugsbesteuerung soll auf Kryptoanlagen ausgeweitet werden. Übersteigt das gesamte Kryptoportfolio 800.000 Euro (etwa 895.000 US-Dollar), könnten nicht realisierte Gewinne besteuert werden, wenn Steuerpflichtige ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Der zweite Vorschlag verlangt von Privatpersonen, ihre Bestände in selbstverwahrten Wallets anzugeben. Übersteigt deren Gesamtwert im betreffenden Steuerjahr 100.000 Euro (etwa 112.000 US-Dollar), müssen sie gemeldet werden. Selbstverwahrung sollte ursprünglich die Abhängigkeit von Plattformen vermeiden – nun wird daraus ein Formular, das man selbst beim Finanzamt einreichen muss 📋
Die Nationalversammlung soll am Dienstag über den ersten Teil des Haushaltsgesetzes für 2027 abstimmen. Ob diese Bestimmungen letztlich in Kraft treten, hängt noch von dieser Abstimmung ab.
Meine Einschätzung: Frankreich ändert diesmal nicht den Steuersatz, sondern die Definition. Viele hielten den Tausch in USDT bisher für eine Absicherung und dachten, solange sie nicht in Fiatgeld auszahlen, sei es kein Verkauf. Dieser Weg ist nun versperrt. Für gewöhnliche Krypto-Halter ist die unmittelbarste Veränderung, dass jeder Tausch von BTC in Stablecoins eine Berechnung des Kapitalgewinns auslösen kann. Je häufiger gehandelt wird, desto höher der Aufwand für die Dokumentation. Für die französische Regierung ist das ein Versuch, die Schlupflöcher im Rahmen der EU-Steuertransparenz frühzeitig zu schließen. Doch das Abstimmungsergebnis von 38 zu 37 zeigt, wie dünn der Konsens ist – bei der Abstimmung im Plenum am Dienstag kann sich noch einiges ändern ⚠️
Gilt der Tausch von Coins in Stablecoins als Verkauf? Führst du für solche Vorgänge normalerweise gesondert Buch? Schreib’s in die Kommentare 👀
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Ich halte dich täglich über aktuelle Entwicklungen bei der Kryptoregulierung auf dem Laufenden. Dabei geht es nicht nur darum, was passiert, sondern auch darum, die Logik und die Chancen dahinter zu verstehen 🚀
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Ursprünglich hatte der Abgeordnete Nicolas Sansu den Antrag als I-CF1826 eingebracht. Am 7. Oktober wurde er zunächst im Ausschuss angenommen. Die Berechnung der Steuer erfolgt anhand der Anschaffungskosten des veräußerten Vermögenswerts und des gewichteten durchschnittlichen Kaufpreises. Das heißt: Coins, die in mehreren Tranchen in derselben Wallet gekauft wurden, werden nicht als eine undurchsichtige Gesamtsumme behandelt.
Am selben Tag lehnte die Nationalversammlung außerdem einen anderen Vorschlag ab, der vorsah, realisierte Verluste aus Kryptoanlagen zehn Jahre lang vorzutragen. Das Abstimmungsergebnis: 18 Stimmen dafür, 75 dagegen, 3 Enthaltungen. Verluste können also nicht in die Zukunft vorgetragen werden, Gewinne müssen aber sofort verbucht werden. Genau dieses Ungleichgewicht macht französischen Krypto-Haltern wirklich zu schaffen ⚖️
Zwei noch schärfere Vorschläge werden weiterhin diskutiert. Der erste ist eine Wegzugssteuer: Die französische Wegzugsbesteuerung soll auf Kryptoanlagen ausgeweitet werden. Übersteigt das gesamte Kryptoportfolio 800.000 Euro (etwa 895.000 US-Dollar), könnten nicht realisierte Gewinne besteuert werden, wenn Steuerpflichtige ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen. Der zweite Vorschlag verlangt von Privatpersonen, ihre Bestände in selbstverwahrten Wallets anzugeben. Übersteigt deren Gesamtwert im betreffenden Steuerjahr 100.000 Euro (etwa 112.000 US-Dollar), müssen sie gemeldet werden. Selbstverwahrung sollte ursprünglich die Abhängigkeit von Plattformen vermeiden – nun wird daraus ein Formular, das man selbst beim Finanzamt einreichen muss 📋
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Meine Einschätzung: Frankreich ändert diesmal nicht den Steuersatz, sondern die Definition. Viele hielten den Tausch in USDT bisher für eine Absicherung und dachten, solange sie nicht in Fiatgeld auszahlen, sei es kein Verkauf. Dieser Weg ist nun versperrt. Für gewöhnliche Krypto-Halter ist die unmittelbarste Veränderung, dass jeder Tausch von BTC in Stablecoins eine Berechnung des Kapitalgewinns auslösen kann. Je häufiger gehandelt wird, desto höher der Aufwand für die Dokumentation. Für die französische Regierung ist das ein Versuch, die Schlupflöcher im Rahmen der EU-Steuertransparenz frühzeitig zu schließen. Doch das Abstimmungsergebnis von 38 zu 37 zeigt, wie dünn der Konsens ist – bei der Abstimmung im Plenum am Dienstag kann sich noch einiges ändern ⚠️
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