Die französische Nationalversammlung hat am Freitag den Änderungsantrag I-3898 gebilligt. Die Maßnahme könnte dazu führen, dass bestimmte Tauschgeschäfte von Kryptowährungen in Stablecoins ab 2027 steuerpflichtig werden. Laut NS3.AI wurde der Änderungsantrag mit 38 Ja-Stimmen, 37 Nein-Stimmen und 25 Enthaltungen angenommen. Sollte er in Kraft treten, würde sich auch die Berechnung der Steuer auf Kapitalgewinne aus Kryptowährungen ändern. Separate Vorschläge, die Wegzugsbesteuerung auf bestimmte nicht realisierte Gewinne aus Kryptowährungen auszuweiten und eine Meldepflicht für Guthaben in selbstverwalteten Wallets oberhalb eines Schwellenwerts einzuführen, wurden am Montag im Rahmen der Beratungen zum Finanzgesetz 2027 noch geprüft.