Eilmeldung: Lettland stellt die Kryptosteuer um – künftig zählt nur noch, wie viel du am Ende herausnimmst 🇱🇻

Das lettische Parlament hat am 15. Oktober in dritter und letzter Lesung Änderungen am Einkommensteuergesetz verabschiedet. Die neuen Regeln sollen voraussichtlich ab 2027 gelten. Hier sind ein paar leicht zu übersehende Details, die ich zusammengetragen habe:

🔹 Umschichtungen innerhalb des Kontos sind steuerfrei: Der Tausch von Kryptowährungen untereinander und häufiges Hin und Her werden nicht einzeln besteuert. Erst wenn die insgesamt entnommenen Beträge die insgesamt eingezahlten Beträge übersteigen, muss der Überschuss versteuert werden.
🔹 Solche Anlagekonten dürfen nur von Anbietern bereitgestellt werden, die über eine EU-MiCA-Lizenz verfügen. Die steuerliche Abwicklung wird damit regulierten Plattformen übertragen.
🔹 Einmalige Erklärung: Auf Grundlage des Marktwerts der Bestände am 31. Dezember 2026 können 10 % gezahlt werden. Der erklärte Wert gilt künftig als Anschaffungskosten. Der Erklärungszeitraum läuft vom 1. April bis zum 31. Mai 2027; die Steuer muss bis zum 23. Juli entrichtet werden.
🔹 Wer diesen Weg nutzt und fristgerecht zahlt, muss für die betreffenden bislang nicht erklärten Einkünfte keine Verzugszinsen oder Strafen mehr befürchten. Das gilt nicht, wenn bereits ein Strafverfahren oder eine Steuerprüfung läuft.
🔹 Ein Berater des Ministerpräsidenten verriet außerdem, dass Einwohner voraussichtlich schon ab 2027 direkt mit Kryptowährungen Steuern zahlen können. Das Finanzministerium habe zugestimmt; derzeit werde die technische Anbindung vorbereitet.

Ein Punkt ist besonders wichtig: Die 10 % werden auf den Marktwert berechnet, nicht auf den Gewinn. Wer früh zu niedrigen Preisen eingestiegen ist, kommt dabei vergleichsweise gut weg. Für diejenigen, die zu Höchstständen gekauft haben und derzeit im Minus sind, ist das womöglich nicht vorteilhaft. Bevor du dich entscheidest, solltest du also erst deine Anschaffungskosten genau berechnen.

Im größeren EU-Kontext betrachtet: DAC8 verpflichtet Plattformen, Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die Steuerbehörden zu melden. Kleinere Länder setzen auf „vereinfachte Regeln plus ein Zeitfenster zur nachträglichen Erklärung“, um regelkonformes Kapital und lizenzierte Anbieter anzuziehen. Dieser Ansatz könnte künftig auch anderen Ländern als Vorbild dienen.

Wenn an deinem Wohnort ebenfalls eine ähnliche Möglichkeit zur nachträglichen Erklärung gegen 10 % eingeführt würde – würdest du sie nutzen?

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