Gerade eben hat ein weiteres europäisches Land die Besteuerung von Kryptowährungen „vereinfacht“: Das lettische Parlament hat offiziell ein neues Kryptosteuerrecht verabschiedet 🇱🇻
Am 15. Oktober hat das lettische Parlament die Schlusslesung der Änderungen am Einkommensteuergesetz abgeschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind:
🔹 Steuern werden nicht mehr für jede einzelne Transaktion berechnet. Stattdessen gilt das „Investmentkonto“-Modell: Nur wenn der entnommene Betrag die kumulierten Einzahlungen übersteigt, muss der überschüssige Teil versteuert werden.
🔹 Für Altbestände gibt es eine einmalige Möglichkeit zur nachträglichen Anmeldung: Sie können einmalig mit 10 % des Marktwerts Ihrer Bestände zum 31. Dezember 2026 angesetzt werden. Der angegebene Wert gilt danach als Anschaffungskosten für die künftige Besteuerung.
🔹 Die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen der Regierung müssen bis zum 30. Dezember 2026 erlassen werden.
Außerdem verriet ein Berater des Ministerpräsidenten, dass Einwohnerinnen und Einwohner möglicherweise schon ab 2027 ihre persönlichen Steuern direkt mit Kryptowährungen bezahlen können.
Ich finde, an dieser Entwicklung sind zwei Dinge bemerkenswert:
1️⃣ Die Besteuerung erst bei der Auszahlung ist praktisch für alle, die häufig umschichten. Beim Tausch von Coins untereinander oder beim wiederholten Umschichten muss nicht mehr jede einzelne Transaktion für die Steuer dokumentiert und berechnet werden.
2️⃣ Das einmalige Anmeldefenster schafft im Grunde einen legalen Weg, bisher nicht deklarierte Altbestände nachträglich zu melden und diese Vermögenswerte ins System zu integrieren.
Kleine Länder in Europa gehen bei der Regulierung von Krypto-Assets zunehmend pragmatischer vor. Das lässt sich leichter umsetzen als pauschal hohe Steuersätze.
Würdest du deine Bestände eher freiwillig melden, wenn bei dir ebenfalls erst bei der Auszahlung Steuern fällig würden?
#拉脱维亚议会通过加密货币税法 #BTC #ETH
Am 15. Oktober hat das lettische Parlament die Schlusslesung der Änderungen am Einkommensteuergesetz abgeschlossen. Die wichtigsten Änderungen sind:
🔹 Steuern werden nicht mehr für jede einzelne Transaktion berechnet. Stattdessen gilt das „Investmentkonto“-Modell: Nur wenn der entnommene Betrag die kumulierten Einzahlungen übersteigt, muss der überschüssige Teil versteuert werden.
🔹 Für Altbestände gibt es eine einmalige Möglichkeit zur nachträglichen Anmeldung: Sie können einmalig mit 10 % des Marktwerts Ihrer Bestände zum 31. Dezember 2026 angesetzt werden. Der angegebene Wert gilt danach als Anschaffungskosten für die künftige Besteuerung.
🔹 Die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen der Regierung müssen bis zum 30. Dezember 2026 erlassen werden.
Außerdem verriet ein Berater des Ministerpräsidenten, dass Einwohnerinnen und Einwohner möglicherweise schon ab 2027 ihre persönlichen Steuern direkt mit Kryptowährungen bezahlen können.
Ich finde, an dieser Entwicklung sind zwei Dinge bemerkenswert:
1️⃣ Die Besteuerung erst bei der Auszahlung ist praktisch für alle, die häufig umschichten. Beim Tausch von Coins untereinander oder beim wiederholten Umschichten muss nicht mehr jede einzelne Transaktion für die Steuer dokumentiert und berechnet werden.
2️⃣ Das einmalige Anmeldefenster schafft im Grunde einen legalen Weg, bisher nicht deklarierte Altbestände nachträglich zu melden und diese Vermögenswerte ins System zu integrieren.
Kleine Länder in Europa gehen bei der Regulierung von Krypto-Assets zunehmend pragmatischer vor. Das lässt sich leichter umsetzen als pauschal hohe Steuersätze.
Würdest du deine Bestände eher freiwillig melden, wenn bei dir ebenfalls erst bei der Auszahlung Steuern fällig würden?
#拉脱维亚议会通过加密货币税法 #BTC #ETH