Das Krypto-Verwahrgeschäft der Deutschen Bank steht kurz vor dem offiziellen Start. Am 19. Oktober bestätigten mehrere Medien unter Berufung auf Reuters, dass die digitale Vermögensverwahrung der größten deutschen Bank in wenigen Wochen zunächst in Deutschland starten soll.

Das Fazit vorweg: Es handelt sich um einen 40 Monate lang vorbereiteten, regulierungskonformen Markteintritt – ausschließlich für institutionelle Kunden, nicht für Privatkunden.

Zeitlicher Ablauf
Im Juni 2023 beantragte die Deutsche Bank bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Lizenz zur Verwahrung digitaler Vermögenswerte. Am 16. September 2026 kündigte die Bank den Verwahrdienst offiziell an. Am 16. Oktober bestätigte Gerald Podobnik, Co-Leiter des Firmenkundengeschäfts, in einem Reuters-Interview während der Jahrestagung von IWF und Weltbank in Bangkok, dass der Dienst „in wenigen Wochen“ zunächst in Deutschland starten und 2027 auf asiatische Finanzzentren ausgeweitet werden soll. Vom Antrag bis zur Umsetzung vergingen damit rund 40 Monate.

Anfänglicher Umfang
Zu den zunächst verwahrten Vermögenswerten gehören Bitcoin und Ethereum sowie die drei Stablecoins beziehungsweise E-Geld-Token USDC, EURC und EURAU. Die Bank verwaltet die Wallets und privaten Schlüssel ihrer Kunden direkt. Der Dienst richtet sich ausschließlich an institutionelle Kunden und Unternehmen – etwa Vermögensverwalter, Hedgefonds, Wertpapierfirmen und Unternehmensschatzämter. Privatanleger gehören zunächst nicht zur Zielgruppe. Der Start setzt weiterhin den Abschluss der aufsichtsrechtlichen Verfahren und die technische Abnahme voraus; ein genaues Datum und die Namen der ersten Kunden wurden nicht bekannt gegeben.

Bemerkenswert ist
Die Verwahrung ist nur der Anfang. Der Fahrplan umfasst außerdem den Tausch von Stablecoins, tokenisierte Einlagen, On-Chain-Wertpapiere und die Ausgabe digitaler Anleihen. Die gesamte Geschäftssparte für digitale Vermögenswerte soll zum jährlichen Umsatzwachstum der Deutschen Bank von rund 8 % im Jahr 2028 beitragen. Wichtig ist aber auch die andere Seite: Kryptowerte sind nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Der Schutz beruht auf getrennter Verwahrung und Insolvenzfestigkeit, nicht auf einer Entschädigungszusage.

Der Einstieg einer systemrelevanten Bank ist vor allem deshalb bedeutsam, weil dadurch nicht die Kurse angekurbelt werden, sondern nach und nach regulierungskonforme Zugänge für institutionelle Akteure entstehen. Welche asiatischen Standorte 2027 hinzukommen, bleibt beobachtenswert.

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