Bei diesem 108-seitigen neuen Rahmenwerk der CFTC ist mir nach dem Durcharbeiten vor allem ein Punkt wichtig: Erst wenn die Coins in deiner eigenen Wallet liegen, gelten sie wirklich als an dich ausgeliefert.
#CFTC treibt freiwilligen Regulierungsrahmen RegCAM voran
Selig von der CFTC hat am 18. an der Fordham Law School noch einmal über RegCAM gesprochen. Die Idee: Börsen, die gehebelten Handel und Margin-Handel anbieten wollen, sollen eine bundesweite Lizenz erhalten. Die Beantragung ist freiwillig; reine Spot-Börsen können weiterhin eine Lizenz auf Ebene der Bundesstaaten nutzen.
Für normale Leute ist der Teil zur Auslieferung relevant. Coins, die im internen Buchungssystem einer Börse verbleiben, gelten nicht als ausgeliefert. Erst wenn sie innerhalb von 28 Tagen in eine Wallet abgehoben werden, deren private Schlüssel du selbst kontrollierst, zählt das. Nach dem On-Chain-Transfer in die eigene Verwahrung kümmert sich die CFTC abgesehen von Betrug und Marktmanipulation im Grunde nicht mehr darum. Für rein selbstverwahrte Interaktionen wie bei Uniswap ist zum Beispiel auch keine CAM-Lizenz nötig.
Derzeit werden erst einmal vorab Stellungnahmen eingeholt. Die Frist endet am 14. Dezember; bis zur Umsetzung ist es noch ein weiter Weg.
Mein persönliches Fazit: Wenn die Aufsicht inzwischen schon danach beurteilt, „wer die privaten Schlüssel hält“, wem die Coins gehören, ist es beruhigender, langfristig gehaltene Coins wieder in die eigene Wallet zu legen.
#CFTC treibt freiwilligen Regulierungsrahmen RegCAM voran
Selig von der CFTC hat am 18. an der Fordham Law School noch einmal über RegCAM gesprochen. Die Idee: Börsen, die gehebelten Handel und Margin-Handel anbieten wollen, sollen eine bundesweite Lizenz erhalten. Die Beantragung ist freiwillig; reine Spot-Börsen können weiterhin eine Lizenz auf Ebene der Bundesstaaten nutzen.
Für normale Leute ist der Teil zur Auslieferung relevant. Coins, die im internen Buchungssystem einer Börse verbleiben, gelten nicht als ausgeliefert. Erst wenn sie innerhalb von 28 Tagen in eine Wallet abgehoben werden, deren private Schlüssel du selbst kontrollierst, zählt das. Nach dem On-Chain-Transfer in die eigene Verwahrung kümmert sich die CFTC abgesehen von Betrug und Marktmanipulation im Grunde nicht mehr darum. Für rein selbstverwahrte Interaktionen wie bei Uniswap ist zum Beispiel auch keine CAM-Lizenz nötig.
Derzeit werden erst einmal vorab Stellungnahmen eingeholt. Die Frist endet am 14. Dezember; bis zur Umsetzung ist es noch ein weiter Weg.
Mein persönliches Fazit: Wenn die Aufsicht inzwischen schon danach beurteilt, „wer die privaten Schlüssel hält“, wem die Coins gehören, ist es beruhigender, langfristig gehaltene Coins wieder in die eigene Wallet zu legen.