9 Unternehmen lehnen eine Listung bei OKXICE ab – nicht als vollständigen Stopp von Aktien-Token missverstehen
Meine Einschätzung: Die Einschränkung betrifft die Auswahl an Aktien, die eine bestimmte Plattform anbieten will, nicht die Aktien-Tokenisierung insgesamt. Wer solche Produkte nutzen möchte, sollte zuerst die konkrete Aktie, den Handelsplatz und die Rechte der Inhaber prüfen – und den Namen eines Unternehmens nicht als Empfehlung verstehen.
In einer am 15. Oktober aktualisierten Mitteilung führte OKXICE 9 Unternehmen auf, die Einwände erhoben haben, darunter CoreWeave, Broadcom und Verizon. The Block berichtete am 17. Oktober darüber. Die Mitteilung erläutert nicht, warum die einzelnen Unternehmen Einwände erhoben haben. Daraus lässt sich auch nicht schließen, dass sie jede Form der Tokenisierung ablehnen.
Entscheidend ist die am 17. September von der SEC veröffentlichte vorläufige Ausnahmeregelung: Im Rahmen dieser Ausnahme muss eine Plattform das ursprüngliche Aktienemissionsunternehmen zunächst benachrichtigen, wenn die Aktien von einem nicht verbundenen Dritten tokenisiert werden. Nach Erhalt der Benachrichtigung muss die Plattform mindestens 30 Kalendertage warten, bevor sie den Handel eröffnet. Erhebt das Unternehmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einwände, darf die Plattform den Handel mit den entsprechenden Aktien-Token nicht auf Grundlage dieser Ausnahme anbieten. Die Einschränkung gilt für die Plattform, die den Einwand erhalten hat, und erstreckt sich nicht automatisch auf den gesamten Markt.
Umgekehrt bedeutet ein ausbleibender Einwand nicht, dass ein Unternehmen das Angebot aktiv unterstützt. Laut The Block plant OKXICE weiterhin, den Aktienhandel mit Dutzenden weiterer Unternehmen aufzunehmen. Ein Plan bedeutet jedoch nicht, dass der Handel bereits begonnen hat.
Wichtiger für Nutzer ist die Frage: Wer verwahrt die Aktien hinter den Token, und wie werden Dividenden, Stimmrechte und Rücknahmen umgesetzt? In der Mitteilung von OKXICE ist von einer Eins-zu-eins-Deckung durch Aktien und der Weitergabe von Rechten die Rede. Das sind Vertragsbedingungen, die geprüft werden sollten – kein Beleg dafür, dass ihre praktische Umsetzung bereits bestätigt wurde.
In der kommenden Woche werde ich beobachten, ob die Einwandliste wächst, ob es eine offizielle Mitteilung zum Handelsstart gibt und wie die endgültige Liste der handelbaren Aktien aussieht. Sollten weitere Unternehmen Einwände erheben und sich der Handelsstart verzögern, würde ich mir mehr Sorgen um die Umsetzung des Produkts machen. Gehen die übrigen Titel regulär an den Start und lassen sich Rücknahmen verifizieren, würde ich diese Bedenken zurückstufen. Keine der beiden Entwicklungen lässt unmittelbar auf steigende oder fallende Kurse der betreffenden öffentlichen Blockchain-Token schließen.
#股票代币化 #RWA #Marktstruktur
Meine Einschätzung: Die Einschränkung betrifft die Auswahl an Aktien, die eine bestimmte Plattform anbieten will, nicht die Aktien-Tokenisierung insgesamt. Wer solche Produkte nutzen möchte, sollte zuerst die konkrete Aktie, den Handelsplatz und die Rechte der Inhaber prüfen – und den Namen eines Unternehmens nicht als Empfehlung verstehen.
In einer am 15. Oktober aktualisierten Mitteilung führte OKXICE 9 Unternehmen auf, die Einwände erhoben haben, darunter CoreWeave, Broadcom und Verizon. The Block berichtete am 17. Oktober darüber. Die Mitteilung erläutert nicht, warum die einzelnen Unternehmen Einwände erhoben haben. Daraus lässt sich auch nicht schließen, dass sie jede Form der Tokenisierung ablehnen.
Entscheidend ist die am 17. September von der SEC veröffentlichte vorläufige Ausnahmeregelung: Im Rahmen dieser Ausnahme muss eine Plattform das ursprüngliche Aktienemissionsunternehmen zunächst benachrichtigen, wenn die Aktien von einem nicht verbundenen Dritten tokenisiert werden. Nach Erhalt der Benachrichtigung muss die Plattform mindestens 30 Kalendertage warten, bevor sie den Handel eröffnet. Erhebt das Unternehmen innerhalb der vorgeschriebenen Frist Einwände, darf die Plattform den Handel mit den entsprechenden Aktien-Token nicht auf Grundlage dieser Ausnahme anbieten. Die Einschränkung gilt für die Plattform, die den Einwand erhalten hat, und erstreckt sich nicht automatisch auf den gesamten Markt.
Umgekehrt bedeutet ein ausbleibender Einwand nicht, dass ein Unternehmen das Angebot aktiv unterstützt. Laut The Block plant OKXICE weiterhin, den Aktienhandel mit Dutzenden weiterer Unternehmen aufzunehmen. Ein Plan bedeutet jedoch nicht, dass der Handel bereits begonnen hat.
Wichtiger für Nutzer ist die Frage: Wer verwahrt die Aktien hinter den Token, und wie werden Dividenden, Stimmrechte und Rücknahmen umgesetzt? In der Mitteilung von OKXICE ist von einer Eins-zu-eins-Deckung durch Aktien und der Weitergabe von Rechten die Rede. Das sind Vertragsbedingungen, die geprüft werden sollten – kein Beleg dafür, dass ihre praktische Umsetzung bereits bestätigt wurde.
In der kommenden Woche werde ich beobachten, ob die Einwandliste wächst, ob es eine offizielle Mitteilung zum Handelsstart gibt und wie die endgültige Liste der handelbaren Aktien aussieht. Sollten weitere Unternehmen Einwände erheben und sich der Handelsstart verzögern, würde ich mir mehr Sorgen um die Umsetzung des Produkts machen. Gehen die übrigen Titel regulär an den Start und lassen sich Rücknahmen verifizieren, würde ich diese Bedenken zurückstufen. Keine der beiden Entwicklungen lässt unmittelbar auf steigende oder fallende Kurse der betreffenden öffentlichen Blockchain-Token schließen.
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