• Cobos Verbraucher-Wallet-App wird am 1. Dezember 2026 eingestellt. Nutzer sollten ihre Vermögenswerte bis zum 30. November abheben.

  • Auf verbleibende Guthaben wird ab dem ersten Einzug am 1. Januar 2027 eine monatliche Gebühr von 2 % erhoben, mindestens jedoch in Höhe von 100 $.

Der Verwahrdienstleister für digitale Vermögenswerte Cobo wird seine Verbraucher-Wallet-App am 1. Dezember 2026 dauerhaft einstellen. Bestehende Nutzer haben bis Ende November Zeit, ihre Kryptowährungen abzuheben. Nutzer, die nach Ablauf der Frist Vermögenswerte auf ihren Konten belassen, müssen eine monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 2 % ihres verbleibenden Guthabens zahlen, mindestens jedoch in Höhe von 100 $.

Laut der offiziellen Mitteilung von Cobo zur Einstellung des Betriebs wird die App am 1. Dezember um Mitternacht Singapurer Zeit (UTC+8) den Betrieb einstellen. Der erste Gebührenabzug ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen und umfasst die Kontoverwaltungsgebühren für Dezember.

Das Unternehmen erklärte, dass die Schließung nur seine Wallet-App für Privatkunden betrifft, nicht jedoch sein Wallet-Geschäft für institutionelle Kunden. Cobo nahm seit 2021 keine Neuregistrierungen für die App für Privatkunden mehr an und konzentriert sich seither auf Wallet-Dienstleistungen für institutionelle Kunden und Unternehmen. Das Unternehmen bezeichnete die Einstellung des Betriebs als Teil seiner geschäftlichen Ausrichtung, nannte jedoch keinen konkreteren Grund.

Cobo warnt Nutzer vor Restguthaben und Empfangsadressen

Die Gebührenstruktur könnte Nutzer mit kleineren Guthaben erheblich belasten. Cobo erklärte, die Gebühren würden direkt von den in einem Konto gehaltenen Kryptowährungen abgezogen, anstatt diese in eine andere Währung umzutauschen. Zur Berechnung des Dollarwerts der Vermögenswerte und zur Feststellung, ob die Mindestgebühr anfällt, wird das Unternehmen die CoinMarketCap-Preise zum Zeitpunkt der Abbuchung heranziehen.

Ein Konto mit 1.000 USDT müsste beispielsweise 100 USDT abgeben, da die reguläre Gebühr von 2 % lediglich 20 USDT betragen würde. Bei einem verbleibenden Guthaben von 60 USDT würde nach der Mindestgebührenregel das gesamte Guthaben abgezogen. Die Gebühren werden monatlich weiter erhoben, bis die Vermögenswerte abgehoben oder vollständig abgezogen wurden.

Cobo hat Nutzer außerdem aufgefordert, alle auf Kryptobörsen, Mining-Pools oder anderen Plattformen gespeicherten Cobo-Wallet-Empfangsadressen zu ersetzen oder zu entfernen. Damit soll verhindert werden, dass künftig Überweisungen an Adressen gesendet werden, auf die Nutzer über die App nicht mehr zugreifen können.

Das Unternehmen warnte Nutzer während des Einstellungsprozesses vor Phishing-Versuchen. Mitarbeiter würden niemals nach Passwörtern, Seed-Phrasen oder privaten Schlüsseln fragen und Nutzer auch nicht auffordern, zur Übertragung von Guthaben eine andere Anwendung zu installieren. Nutzer sollten ihre Auszahlungen vor Ablauf der Frist über die offizielle App abschließen.

Institutionelle Kunden und Unternehmenskunden können weiterhin die separaten Wallet-Dienstleistungen von Cobo für institutionelle Kunden nutzen.