Am Abend des 16. Oktober veröffentlichte der YouTube-Blogger NanoBaiter, der sich auf Betrüger spezialisiert hat, einen ausführlichen Thread in zwölf Teilen: Ein Betrüger namens Kemi aus Abuja in Nigeria gab sich als MrBeast, Airrack und NanoBaiter selbst aus und hatte es gezielt auf Menschen abgesehen, die „schon einmal betrogen worden waren“. Opfer schrieben in den Videokommentaren, dass sie betrogen worden seien. Der Betrüger antwortete sofort: „Geh zu Telegram und such nach @nanobaiter_team“, und verkaufte ihnen dann eine angebliche „Software zur Wiederbeschaffung von Geldern“. NanoBaiter spielte mit, drehte die Fernverbindung um, während der Betrüger seinen Computer aus der Ferne bediente, und schaltete dessen Kamera ein. Dabei entdeckte er Google-Play-Geschenkkarten und Screenshots von Bitcoin-Eingängen. Außerdem stellte er fest, dass das gestohlene Geld über einen außerbörslichen Markt, auf dem Geschenkkarten in Kryptowährungen getauscht wurden, gewaschen wurde. Schließlich konnte er den Betrüger anhand der BSSID umliegender WLAN-Netzwerke lokalisieren, die sein Laptop erfasst hatte. Das Beweismaterial wurde bereits der nigerianischen EFCC übergeben. Der ursprüngliche Thread wurde mehr als 620.000-mal aufgerufen; auf X gab es innerhalb eines halben Tages über 1.200 Beiträge dazu.
Was Betrüger am meisten fürchten, ist nicht die Polizei, sondern die unverklebte Kamera am eigenen Laptop.
Ein paar technische Gedanken dazu:
1. On-Chain-Überweisungen lassen sich nicht rückgängig machen. Sobald eine Transaktion bestätigt ist, gibt es keine „Software zur Wiederbeschaffung“ und keinen „On-Chain-Hacker“, der das Geld zurückholen kann. In der Praxis gibt es nur einen Weg, Geld zurückzuerlangen: Es muss auf einer zentralisierten Plattform mit einem Compliance-Team landen. Dann erstattest du Anzeige, und die Polizei schickt ein Amtshilfeersuchen, damit das Konto eingefroren wird. Wer zuerst eine Bearbeitungsgebühr, eine Kaution oder eine „Freischaltgebühr“ verlangt und verspricht, das Geld dann zurückzuholen, schlägt ein zweites Mal zu.
2. Wer in einem öffentlichen Kommentarbereich schreibt: „Ich wurde betrogen, die Adresse lautet xxx“, hängt sich damit selbst an eine vorgefertigte Liste: verzweifelt, gerade um den eigenen Urteilsvermögen gebracht und bereit, für Hoffnung zu bezahlen. Ein echtes offizielles Team wird dich nicht zuerst per Direktnachricht kontaktieren und dich erst recht nicht bitten, das Gespräch auf Telegram fortzusetzen. Konten mit „team“, „support“ oder „official“ im Benutzernamen kannst du grundsätzlich sofort blockieren.
3. Fernzugriff funktioniert immer in beide Richtungen. Wenn ein Betrüger dich bittet, ein Fernwartungsprogramm wie AnyDesk zu installieren, um dir angeblich „bei der Überprüfung der On-Chain-Transaktionen zu helfen“, übergibst du ihm damit deinen gesamten Computer, die Wallet-Erweiterungen deines Browsers und deine angemeldeten Konten bei Kryptobörsen. Diesmal tappte der Betrüger in dieselbe Falle: Selbst die BSSID umliegender Router wurde zum Hinweis. Öffentliche WLAN-Ortungsdatenbanken können mit den Hardwareadressen einiger Router in der Nähe oft den Standort bis auf eine Straße eingrenzen.
4. Geschenkkarten und der außerbörsliche Tausch in Kryptowährungen sind typische Wege, auf denen solche Gruppen das Geld abfließen lassen. Wenn dich jemand auffordert, mit Geschenkkarten eine „Gebühr für die Wiederbeschaffung“ zu bezahlen, reicht das allein schon aus, um den Vorgang als Betrug einzustufen.
Meine Faustregel: Nach einem Betrug exportiere ich als Erstes den Transaktions-Hash, die Adresse des Täters und Screenshots des Chats und erstatte damit Anzeige. Gleichzeitig kontaktiere ich den Kundendienst der Plattform, auf der das Geld gelandet ist, über deren offiziellen Supportprozess. Ich poste keine Adressen in öffentlichen Kommentarbereichen und bitte dort nicht um Hilfe. Wenn Fremde mich auffordern, Fernwartungssoftware zu installieren, lehne ich grundsätzlich ab. Jede Direktnachricht, die verspricht, mir bei der „Wiederbeschaffung“ zu helfen, behandle ich standardmäßig als den nächsten Betrugsversuch.
Was Betrüger am meisten fürchten, ist nicht die Polizei, sondern die unverklebte Kamera am eigenen Laptop.
Ein paar technische Gedanken dazu:
1. On-Chain-Überweisungen lassen sich nicht rückgängig machen. Sobald eine Transaktion bestätigt ist, gibt es keine „Software zur Wiederbeschaffung“ und keinen „On-Chain-Hacker“, der das Geld zurückholen kann. In der Praxis gibt es nur einen Weg, Geld zurückzuerlangen: Es muss auf einer zentralisierten Plattform mit einem Compliance-Team landen. Dann erstattest du Anzeige, und die Polizei schickt ein Amtshilfeersuchen, damit das Konto eingefroren wird. Wer zuerst eine Bearbeitungsgebühr, eine Kaution oder eine „Freischaltgebühr“ verlangt und verspricht, das Geld dann zurückzuholen, schlägt ein zweites Mal zu.
2. Wer in einem öffentlichen Kommentarbereich schreibt: „Ich wurde betrogen, die Adresse lautet xxx“, hängt sich damit selbst an eine vorgefertigte Liste: verzweifelt, gerade um den eigenen Urteilsvermögen gebracht und bereit, für Hoffnung zu bezahlen. Ein echtes offizielles Team wird dich nicht zuerst per Direktnachricht kontaktieren und dich erst recht nicht bitten, das Gespräch auf Telegram fortzusetzen. Konten mit „team“, „support“ oder „official“ im Benutzernamen kannst du grundsätzlich sofort blockieren.
3. Fernzugriff funktioniert immer in beide Richtungen. Wenn ein Betrüger dich bittet, ein Fernwartungsprogramm wie AnyDesk zu installieren, um dir angeblich „bei der Überprüfung der On-Chain-Transaktionen zu helfen“, übergibst du ihm damit deinen gesamten Computer, die Wallet-Erweiterungen deines Browsers und deine angemeldeten Konten bei Kryptobörsen. Diesmal tappte der Betrüger in dieselbe Falle: Selbst die BSSID umliegender Router wurde zum Hinweis. Öffentliche WLAN-Ortungsdatenbanken können mit den Hardwareadressen einiger Router in der Nähe oft den Standort bis auf eine Straße eingrenzen.
4. Geschenkkarten und der außerbörsliche Tausch in Kryptowährungen sind typische Wege, auf denen solche Gruppen das Geld abfließen lassen. Wenn dich jemand auffordert, mit Geschenkkarten eine „Gebühr für die Wiederbeschaffung“ zu bezahlen, reicht das allein schon aus, um den Vorgang als Betrug einzustufen.
Meine Faustregel: Nach einem Betrug exportiere ich als Erstes den Transaktions-Hash, die Adresse des Täters und Screenshots des Chats und erstatte damit Anzeige. Gleichzeitig kontaktiere ich den Kundendienst der Plattform, auf der das Geld gelandet ist, über deren offiziellen Supportprozess. Ich poste keine Adressen in öffentlichen Kommentarbereichen und bitte dort nicht um Hilfe. Wenn Fremde mich auffordern, Fernwartungssoftware zu installieren, lehne ich grundsätzlich ab. Jede Direktnachricht, die verspricht, mir bei der „Wiederbeschaffung“ zu helfen, behandle ich standardmäßig als den nächsten Betrugsversuch.