Französische Abgeordnete haben kürzlich im Haushaltsentwurf eine Reihe äußerst aggressiver Krypto-Steuerpläne vorgeschlagen. Am schwersten wiegt wohl der Vorschlag, die Kapitalertragsteuer von 31,4 % auch auf den Tausch von Bitcoin gegen Stablecoins auszuweiten: Schon der Tausch in einen regulierten Stablecoin wie USDC würde als steuerpflichtiger Vorgang gelten. Außerdem haben sie es auf die Selbstverwahrung abgesehen: On-Chain-Cold-Wallets mit Beständen von mehr als 100.000 Euro müssten dem Finanzamt gemeldet werden. Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro. Der zuständige Ausschuss hat den Vorschlag in der ersten Prüfung zwar gerade abgelehnt, doch später soll er dem Parlament erneut zur Abstimmung vorgelegt werden. Die Steuerbehörden in Europa und den USA machen inzwischen keinen Hehl mehr aus ihrer Absicht, On-Chain-Vermögen strenger zu kontrollieren als Bankguthaben.
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