Der Stablecoin mit der zweitgrößten Marktkapitalisierung ist das erste Ziel der EU, das „besonders unter die Lupe genommen“ wird –
während der größte vorerst außer Reichweite bleibt.
Was ist passiert?
Am 14. Oktober gab die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekannt, dass sie USDC im Rahmen von MiCA als ersten „bedeutenden E-Geld-Token“ (significant e-money token) eingestuft hat – als ersten von 45 gemeldeten Token, der diesen Status erhält.
Ab dem 12. November gilt offiziell:
· Die direkte Aufsicht über Reservevermögen, Liquidität, Eigenmittel sowie Sanierungs- und Rückzahlungspläne geht von der französischen ACPR auf die EBA über;
· Die ACPR behält die Aufsicht über die Unternehmensführung, die Eignung von Vorständen und Führungskräften sowie Beteiligungsprüfungen – also die „Unternehmensseite“.
USDC hat eine Marktkapitalisierung von rund 73 Milliarden US-Dollar und ist damit der zweitgrößte Stablecoin (Nummer eins ist USDT mit rund 184 Milliarden). Das EU-Emissionsunternehmen ist Circle Internet Financial Europe SAS, das seit Juli 2024 mit einer EU-Lizenz tätig ist. Die EBA hat außerdem ein Informationsaustauschabkommen mit einer Aufsichtsbehörde in New York unterzeichnet – das grenzüberschreitende Netz der Aufsicht wird enger.
Wie ist das einzuordnen?
Der kontraintuitive Punkt ist genau dieser: Besonders unter die Lupe genommen wird ausgerechnet derjenige, der sich am stärksten an die Regeln hält. USDC hat sich freiwillig dem MiCA-Rahmen unterstellt und eine Lizenz in Frankreich erhalten – und bekommt als Erster die Daumenschrauben angelegt. USDT fällt nicht unter den EU-Aufsichtsrahmen und bleibt vorerst außer Reichweite. Das Scheinwerferlicht der Aufsicht erreicht nur diejenigen, die „im System“ sind.
Für Inhaber bedeutet das: Guthaben und Rückzahlungsrechte bleiben unverändert. Neu ist, wer die Reservegelder überwacht – das Sicherheitsnetz wird tatsächlich stärker. Für Börsen bedeutet es: Die regulatorische Klarheit für USDC-Handelspaare in der EU wird sogar größer. Die EBA überprüft die Einstufung jährlich. Wer als Nächstes ins Visier gerät, bleibt spannend.
Ich verfolge solche wichtigen Entwicklungen rund um Regulierung und Compliance weiter – folge mir, damit du nichts verpasst.
Wer sich an die Regeln hält, bekommt zuerst die Daumenschrauben angelegt. Glaubst du, dass dadurch mehr Stablecoins freiwillig unter den EU-Rahmen fallen – oder ihn lieber ganz umgehen? Schreib’s in die Kommentare.
Datenstand: 2026-10-16 12:00 UTC
Quelle: EBA-Mitteilung (berichtet von Altcoin Buzz und GNcrypto); zusammengestellt von KuCoin
Nur zu Informationszwecken, keine Anlageberatung.
$USDC
#USDC欧盟监管
während der größte vorerst außer Reichweite bleibt.
Was ist passiert?
Am 14. Oktober gab die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) bekannt, dass sie USDC im Rahmen von MiCA als ersten „bedeutenden E-Geld-Token“ (significant e-money token) eingestuft hat – als ersten von 45 gemeldeten Token, der diesen Status erhält.
Ab dem 12. November gilt offiziell:
· Die direkte Aufsicht über Reservevermögen, Liquidität, Eigenmittel sowie Sanierungs- und Rückzahlungspläne geht von der französischen ACPR auf die EBA über;
· Die ACPR behält die Aufsicht über die Unternehmensführung, die Eignung von Vorständen und Führungskräften sowie Beteiligungsprüfungen – also die „Unternehmensseite“.
USDC hat eine Marktkapitalisierung von rund 73 Milliarden US-Dollar und ist damit der zweitgrößte Stablecoin (Nummer eins ist USDT mit rund 184 Milliarden). Das EU-Emissionsunternehmen ist Circle Internet Financial Europe SAS, das seit Juli 2024 mit einer EU-Lizenz tätig ist. Die EBA hat außerdem ein Informationsaustauschabkommen mit einer Aufsichtsbehörde in New York unterzeichnet – das grenzüberschreitende Netz der Aufsicht wird enger.
Wie ist das einzuordnen?
Der kontraintuitive Punkt ist genau dieser: Besonders unter die Lupe genommen wird ausgerechnet derjenige, der sich am stärksten an die Regeln hält. USDC hat sich freiwillig dem MiCA-Rahmen unterstellt und eine Lizenz in Frankreich erhalten – und bekommt als Erster die Daumenschrauben angelegt. USDT fällt nicht unter den EU-Aufsichtsrahmen und bleibt vorerst außer Reichweite. Das Scheinwerferlicht der Aufsicht erreicht nur diejenigen, die „im System“ sind.
Für Inhaber bedeutet das: Guthaben und Rückzahlungsrechte bleiben unverändert. Neu ist, wer die Reservegelder überwacht – das Sicherheitsnetz wird tatsächlich stärker. Für Börsen bedeutet es: Die regulatorische Klarheit für USDC-Handelspaare in der EU wird sogar größer. Die EBA überprüft die Einstufung jährlich. Wer als Nächstes ins Visier gerät, bleibt spannend.
Ich verfolge solche wichtigen Entwicklungen rund um Regulierung und Compliance weiter – folge mir, damit du nichts verpasst.
Wer sich an die Regeln hält, bekommt zuerst die Daumenschrauben angelegt. Glaubst du, dass dadurch mehr Stablecoins freiwillig unter den EU-Rahmen fallen – oder ihn lieber ganz umgehen? Schreib’s in die Kommentare.
Datenstand: 2026-10-16 12:00 UTC
Quelle: EBA-Mitteilung (berichtet von Altcoin Buzz und GNcrypto); zusammengestellt von KuCoin
Nur zu Informationszwecken, keine Anlageberatung.
$USDC
#USDC欧盟监管