📰 Französische Abgeordnete haben es diesmal auf den „Tausch von Kryptowährungen gegen Stablecoins“ abgesehen: Während der Beratungen zum Haushalt 2027 wurde ein Änderungsantrag eingebracht, der die derzeitige Kapitalertragsteuer von 31,4 % auf Transaktionen ausweiten soll, bei denen Bitcoin gegen bestimmte Stablecoins getauscht wird. Die Regelung soll nur für Stablecoins gelten, die der MiCA-Definition von E-Geld-Token entsprechen, etwa USDC.

🔥 Viele tauschen Bitcoin ganz selbstverständlich gegen Stablecoins und denken, solange sie nicht in Euro wechseln, hätten sie den Kryptomarkt nicht wirklich verlassen. Nach dem Vorschlag könnte aber auch dieser Schritt eine Steuerpflicht auslösen – mit unmittelbaren Folgen.

⚠️ Auch die Selbstverwahrung steht zur Debatte. Der Vorschlag verlangt die Meldung selbstverwahrter Bestände im Wert von mindestens 100.000 Euro. Bei Verstößen drohen Sanktionen. Wer digitale Vermögenswerte im Wert von mehr als 800.000 Euro besitzt und seinen steuerlichen Wohnsitz aus Frankreich verlegt, könnte außerdem einer Wegzugssteuer unterliegen.

💡 Eine vergleichsweise großzügige Regelung sieht vor, dass Verluste zehn Jahre lang vorgetragen werden können. Allerdings ist bisher nichts davon Gesetz. Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung lehnte den Einnahmenteil des Haushalts am 9. Oktober mit 31 zu 3 Stimmen ab; die betreffenden Änderungsanträge müssen erneut eingebracht werden.

🤔 Falls die Regelung „31,4 % Kapitalertragsteuer auch auf den Tausch von Bitcoin gegen USDC“ letztlich verabschiedet wird: Würdest du seltener in Stablecoins tauschen oder deinen steuerlichen Wohnsitz neu überdenken?

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