Russlands Kleinanleger haben nur noch 8 Monate Krypto-Freiheit – und dürfen pro Jahr nur noch Kryptowährungen im Wert von 3.600 Dollar kaufen 🦖
⚡ 有大动静群里说
In den aktualisierten FAQ auf der Website der russischen Zentralbank vom 12. Oktober wurde bestätigt: Ab dem 1. Juli 2027 sind Peer-to-Peer-Kryptotransaktionen zwischen Privatpersonen nicht mehr legal. Kryptowährungen dürfen dann nur noch über lizenzierte Broker und Handelsplätze gekauft werden, die im Register der Zentralbank eingetragen sind. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz Nr. 282-FZ, das am 4. August dieses Jahres unterzeichnet wurde und am 1. September offiziell in Kraft trat.
Auch die Obergrenze steht fest: Nicht qualifizierte Anleger müssen zunächst einen Test bestehen und dürfen pro Jahr höchstens 300.000 Rubel investieren – umgerechnet etwa 3.600 US-Dollar. Erlaubt sind nur drei Assets: Bitcoin, Ethereum und USDT. Für qualifizierte Anleger gibt es keine jährliche Obergrenze. Auf der einen Seite die 3.600-Dollar-Grenze für Kleinanleger, auf der anderen institutionelle Anleger, die nach Belieben ein- und aussteigen können ⚖️
Noch ungewöhnlicher: Selbst die Selbstverwahrung bleibt nicht verschont. Kryptowährungen von einem digitalen Konto in eine Wallet zu übertragen, deren private Schlüssel man selbst kontrolliert, ist verboten. Auch Übertragungen zwischen Privatpersonen über Adressen, die von digitalen Verwahrstellen betrieben werden, sind untersagt. Gewöhnliche Nutzer dürfen außerdem keine Krypto-Kredite vergeben oder aufnehmen. Als Kreditgeber dürfen nur Broker, Treuhänder, Handelsplätze und Clearingstellen auftreten.
Warum ist diese Regel so weitreichend? Nachdem eine führende Börse 2023 ihr Russlandgeschäft an eine lokale Plattform verkauft hatte, kauften Russen USDT üblicherweise per Peer-to-Peer: Der Käufer überwies Rubel auf die Bankkarte des Verkäufers, der im Gegenzug USDT schickte. Genau diesen Weg schneidet die neue Regelung ab. Laut Andrei Tugarin, geschäftsführendem Gesellschafter von GMT Legal, gegenüber Kommersant FM müssen russische Banken ab dem 1. Juli 2027 Zahlungen ihrer Kunden zur Aufladung von Krypto-Wallets auf ausländischen Plattformen ablehnen. Sie dürfen auch keine Rubel annehmen, die von diesen Plattformen ausgezahlt werden ⚠️
Andererseits will der Staat die Tür nicht ganz schließen. Die Sberbank, Russlands größte Bank, wurde am 12. Oktober in das Register der Zentralbank für Krypto-Handelsplätze aufgenommen und plant, am 1. Dezember ihre ersten Krypto-Produkte einzuführen. Auch VTB und T-Invest Lab stehen auf der Liste. Für die Aufnahme ins Register muss ein Unternehmen in Russland ansässig sein und über ein Mindestkapital von 15 Millionen Rubel verfügen – etwa 179.000 US-Dollar. Bis zum 1. Juli 2027 dürfen Unternehmen jedoch auch ohne Lizenz weiterarbeiten 💼
Meine Einschätzung: Das sieht weniger nach einem Verbot aus als nach einer Eingliederung ins System. Kleinanleger werden von Peer-to-Peer-Transaktionen in lizenzierte Kanäle gedrängt, damit Geld und Nutzer im System bleiben. Für gewöhnliche Russen bedeutet das weniger Freiheit: Sie dürfen nicht einmal mehr ihre Coins in die eigene Wallet übertragen. Für Banken und Broker ist es dagegen ein neues Geschäftsfeld. Im Inland dürfen Kryptowährungen nicht zum Bezahlen von Waren verwendet werden, aber für den internationalen Handel bleiben sie weiterhin erlaubt – dieses Schlupfloch wurde nie geschlossen.
Schreibt in die Kommentare: Glaubt ihr, dass die Lizenzpflicht die Krypto-Nachfrage in Russland abkühlen wird – oder wird sie die Nachfrage nur in den außerbörslichen Handel verdrängen? 📉
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Ich informiere euch täglich über Kryptowährungen und aktuelle Regulierungsthemen – nicht nur darüber, was passiert, sondern auch über die Hintergründe und Chancen 👀🚀
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In den aktualisierten FAQ auf der Website der russischen Zentralbank vom 12. Oktober wurde bestätigt: Ab dem 1. Juli 2027 sind Peer-to-Peer-Kryptotransaktionen zwischen Privatpersonen nicht mehr legal. Kryptowährungen dürfen dann nur noch über lizenzierte Broker und Handelsplätze gekauft werden, die im Register der Zentralbank eingetragen sind. Rechtsgrundlage ist das Bundesgesetz Nr. 282-FZ, das am 4. August dieses Jahres unterzeichnet wurde und am 1. September offiziell in Kraft trat.
Auch die Obergrenze steht fest: Nicht qualifizierte Anleger müssen zunächst einen Test bestehen und dürfen pro Jahr höchstens 300.000 Rubel investieren – umgerechnet etwa 3.600 US-Dollar. Erlaubt sind nur drei Assets: Bitcoin, Ethereum und USDT. Für qualifizierte Anleger gibt es keine jährliche Obergrenze. Auf der einen Seite die 3.600-Dollar-Grenze für Kleinanleger, auf der anderen institutionelle Anleger, die nach Belieben ein- und aussteigen können ⚖️
Noch ungewöhnlicher: Selbst die Selbstverwahrung bleibt nicht verschont. Kryptowährungen von einem digitalen Konto in eine Wallet zu übertragen, deren private Schlüssel man selbst kontrolliert, ist verboten. Auch Übertragungen zwischen Privatpersonen über Adressen, die von digitalen Verwahrstellen betrieben werden, sind untersagt. Gewöhnliche Nutzer dürfen außerdem keine Krypto-Kredite vergeben oder aufnehmen. Als Kreditgeber dürfen nur Broker, Treuhänder, Handelsplätze und Clearingstellen auftreten.
Warum ist diese Regel so weitreichend? Nachdem eine führende Börse 2023 ihr Russlandgeschäft an eine lokale Plattform verkauft hatte, kauften Russen USDT üblicherweise per Peer-to-Peer: Der Käufer überwies Rubel auf die Bankkarte des Verkäufers, der im Gegenzug USDT schickte. Genau diesen Weg schneidet die neue Regelung ab. Laut Andrei Tugarin, geschäftsführendem Gesellschafter von GMT Legal, gegenüber Kommersant FM müssen russische Banken ab dem 1. Juli 2027 Zahlungen ihrer Kunden zur Aufladung von Krypto-Wallets auf ausländischen Plattformen ablehnen. Sie dürfen auch keine Rubel annehmen, die von diesen Plattformen ausgezahlt werden ⚠️
Andererseits will der Staat die Tür nicht ganz schließen. Die Sberbank, Russlands größte Bank, wurde am 12. Oktober in das Register der Zentralbank für Krypto-Handelsplätze aufgenommen und plant, am 1. Dezember ihre ersten Krypto-Produkte einzuführen. Auch VTB und T-Invest Lab stehen auf der Liste. Für die Aufnahme ins Register muss ein Unternehmen in Russland ansässig sein und über ein Mindestkapital von 15 Millionen Rubel verfügen – etwa 179.000 US-Dollar. Bis zum 1. Juli 2027 dürfen Unternehmen jedoch auch ohne Lizenz weiterarbeiten 💼
Meine Einschätzung: Das sieht weniger nach einem Verbot aus als nach einer Eingliederung ins System. Kleinanleger werden von Peer-to-Peer-Transaktionen in lizenzierte Kanäle gedrängt, damit Geld und Nutzer im System bleiben. Für gewöhnliche Russen bedeutet das weniger Freiheit: Sie dürfen nicht einmal mehr ihre Coins in die eigene Wallet übertragen. Für Banken und Broker ist es dagegen ein neues Geschäftsfeld. Im Inland dürfen Kryptowährungen nicht zum Bezahlen von Waren verwendet werden, aber für den internationalen Handel bleiben sie weiterhin erlaubt – dieses Schlupfloch wurde nie geschlossen.
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