Die russische Zentralbank erklärte, dass Privatpersonen ab dem 1. Juli 2027 keine direkten Kryptotransaktionen mit anderen Privatpersonen mehr durchführen dürfen, wenn dabei keine gesetzeskonformen Institutionen eingebunden sind. Wie Foresight News berichtete, erläuterte die Zentralbank in einer offiziellen, am 12. Oktober aktualisierten Frage-und-Antwort-Runde, dass solche Geschäfte über lizenzierte Broker, bei der Zentralbank registrierte Krypto-Börsenbetreiber oder andere gesetzlich zugelassene Institutionen gemäß Bundesgesetz Nr. 282-FZ abgewickelt werden müssen.
Die Zentralbank erklärte außerdem, dass Überweisungen von Kryptowährungen von einem digitalen Konto auf die eigene nicht verwahrende Wallet einer Person nicht zulässig sind. Sie verwies dabei auf Artikel 31, Absatz 9 desselben Gesetzes.
