Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat angekündigt, USDC, den von Circle herausgegebenen Stablecoin, gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) als „bedeutenden E-Geld-Token“ einzustufen. Die Aufsicht wird jedoch nicht vollständig übertragen: Für Eigenmittel, Reservevermögen, Liquiditätsanforderungen sowie Sanierungs- und Rücktauschpläne ist ab dem 12. November direkt die EBA zuständig. Unternehmensführung, qualifizierte Beteiligungen, Eignungsprüfungen und Interessenkonflikte bleiben dagegen in der Zuständigkeit der französischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörde ACPR. Damit ist USDC der erste Token unter den 45 in der EU notifizierten E-Geld-Token, der diese Einstufung erreicht. Die EBA teilte außerdem mit, eine Absichtserklärung mit dem New York State Department of Financial Services (NYDFS) unterzeichnet zu haben, um die grenzüberschreitende Aufsicht und den Informationsaustausch zu fördern. Das USDC-Angebot beläuft sich auf knapp 73 Milliarden US-Dollar und ist damit das zweitgrößte unter den Stablecoins weltweit. Die Einstufung als bedeutender Token unterstellt die Reserven und Rücktauschmechanismen von USDC der direkten Aufsicht der EU. Aufgrund seiner Größe ist USDC der erste Token, der die Kriterien erfüllt. Für Händler bedeutet das keinen unmittelbaren Preisanreiz, sondern eine Änderung des aufsichtsrechtlichen Vorgehens in Extremsituationen: Die EBA überwacht direkt Reserven, Liquidität und Sanierung sowie Rücktausch, während Unternehmensführung und Interessenkonflikte weiterhin in Frankreich beaufsichtigt werden. Der Informationsaustausch mit der New Yorker Aufsichtsbehörde kommt grenzüberschreitend hinzu. Zu beobachten sind die Offenlegungen und Änderungen bei der Durchsetzung in diesen Aufsichtsbereichen nach der Übertragung am 12. November – nicht die Einstufung selbst als Kaufsignal.