#FranceAdvancesCryptoSelfCustodyReportingProposal
Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat den Änderungsantrag I-CF821 angenommen. Dieser Gesetzesvorschlag würde natürliche Personen dazu verpflichten, Bestände in selbstverwalteten Kryptowährungs-Wallets (Self-Custody-Wallets) offenzulegen, sofern diese einen Wert von mindestens 100.000 € (ca. 112.000 US-Dollar) erreichen.

Die Initiative ist Teil der Debatte über den Haushaltsgesetzentwurf für 2027 und soll Steuerhinterziehung im Krypto-Ökosystem eindämmen. Bei endgültiger Verabschiedung würde die Regelung Nutzer dazu verpflichten, den Wert ihrer privat verwahrten digitalen Vermögenswerte jeweils zum 31. Dezember offenzulegen. Anleger, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, müssten mit Geldstrafen von bis zu 10.000 € rechnen.