#FranceAdvancesCryptoSelfCustodyReportingProposal

📰 Was ist passiert?
Der Finanzausschuss Frankreichs hat den Änderungsantrag I-CF821 angenommen.
📌 Vorschlag:
Krypto-Vermögenswerte in Selbstverwahrung im Wert von mehr als 100.000 € (Stand: 31. Dezember) müssen angegeben werden.
Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 €.
Vermögenswerte, die auf Börsen gehalten werden, fallen nicht unter diesen Änderungsantrag.

⏳ Der Vorschlag ist noch nicht Gesetz; die Zustimmung des Parlaments steht noch aus.

⚖️ Befürworter: Soll Betrug und die unvollständige Angabe von Vermögenswerten eindämmen.
🔐 Kritiker: Äußern Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit.

$AUDIO $DUSK $XNO