Das französische Parlament berät derzeit über den Haushalt 2027. Ein Vorschlag sieht vor, ab dem 1. Januar 2027 den Tausch von Kryptowährungen in MiCA-regulierte Stablecoins der Kapitalertragsteuer von 31,4 % zu unterwerfen. Bislang ist keine dieser Maßnahmen Gesetz – es handelt sich lediglich um einen Änderungsantrag, der noch das Gesetzgebungsverfahren durchläuft.

Was dieser Entwurf tatsächlich ändert, ist nicht der Steuersatz, sondern die Frage, was als Veräußerung gilt. Viele betrachten den Tausch von Bitcoin in USDT als bloße Änderung der Verwahrungsform, nicht als Verkauf. Wird der Tausch in Stablecoins als steuerpflichtiger Vorgang eingestuft, muss jedes Mal zunächst die Steuer berechnet werden, wenn jemand zur Absicherung oder um die Bank nicht einzuschalten vorübergehend in Stablecoins wechselt.

Francois Volpoet, CEO von Chainalysis Frankreich, warnt, dass diese Entwicklung Händler dazu bewegen könnte, auf Stablecoins und Offshore-Kanäle außerhalb der EU-Regulierung auszuweichen, die sich nur schwer überwachen lassen. Je höher der Steuersatz, desto mehr Kapital wandert in Bereiche, die schwerer einsehbar sind – eine vorhersehbare Reaktion.

Zu den Maßnahmen gehören außerdem die Meldepflicht für selbstverwahrte Krypto-Wallets mit einem Wert von mindestens 100.000 Euro sowie die Einbeziehung von Krypto-Vermögen in die Wegzugsbesteuerung. Für sich genommen geht es dabei um steuerliche Compliance; zusammen betrachtet rücken sie jedoch sowohl die Selbstverwahrung als auch den Wegzug ins Ausland in den Blick der Aufsichtsbehörden.

Der Finanzausschuss nahm den Änderungsantrag am 7. Oktober an und unterstützte am 9. Oktober die Maßnahmen zur Meldung selbstverwahrter Wallets und zur Wegzugsbesteuerung. Anschließend lehnte er jedoch den Einnahmenteil des Haushalts 2027 der Regierung mit 31 zu 3 Stimmen ab. Die betreffenden Änderungsanträge zur Krypto-Besteuerung müssen dem gesamten Parlament erneut zur Beratung vorgelegt werden. Die Abstimmung über den Einnahmenteil wird voraussichtlich am 20. Oktober stattfinden.

Bei solchen Steuermeldungen ist nicht entscheidend, sofort auszurechnen, wie viel man selbst zahlen müsste. Wichtig ist vielmehr, zu unterscheiden, ob es sich um einen noch nicht verabschiedeten Gesetzesvorschlag handelt oder um eine Beobachtung: Wenn die Vermögenswerte auf einer Blockchain groß genug werden, will die Aufsicht oft nicht in erster Linie den Handel selbst regulieren, sondern wissen, ob das Geld in ihrem Blickfeld ist. Über Steuersätze lässt sich verhandeln; die Richtung hin zu mehr Erfassung lässt sich dagegen oft nur schwer umkehren.