SEC: In bestimmten Angelegenheiten kann nun ein einziger Kommissar ausreichen
Die SEC hat ihre Quorumsregel geändert, die die Mindestzahl der Mitglieder festlegt, die für Beschlüsse erforderlich ist. Seit dem 2. Oktober kann der einzige verfügbare Kommissar in einer Angelegenheit ein Quorum bilden, wenn alle anderen amtierenden Kommissare wegen Befangenheit ausgeschlossen sind oder aus anderen Gründen nicht daran teilnehmen können. Die Regel gilt allgemein für Entscheidungen der SEC, auch für solche im Zusammenhang mit Kryptowährungen; sie bedeutet nicht, dass ein einzelner Kommissar allein über beliebige Regeln entscheiden kann. Nach Angaben der SEC soll die Änderung sicherstellen, dass sie Angelegenheiten weiterhin bearbeiten kann, wenn Befangenheitsausschlüsse die Zahl der verfügbaren Mitglieder verringern.
Die SEC hat ihre Quorumsregel geändert, die die Mindestzahl der Mitglieder festlegt, die für Beschlüsse erforderlich ist. Seit dem 2. Oktober kann der einzige verfügbare Kommissar in einer Angelegenheit ein Quorum bilden, wenn alle anderen amtierenden Kommissare wegen Befangenheit ausgeschlossen sind oder aus anderen Gründen nicht daran teilnehmen können. Die Regel gilt allgemein für Entscheidungen der SEC, auch für solche im Zusammenhang mit Kryptowährungen; sie bedeutet nicht, dass ein einzelner Kommissar allein über beliebige Regeln entscheiden kann. Nach Angaben der SEC soll die Änderung sicherstellen, dass sie Angelegenheiten weiterhin bearbeiten kann, wenn Befangenheitsausschlüsse die Zahl der verfügbaren Mitglieder verringern.