⚖️ Schulden, Bankkonten und elektronische Geldbörsen: Was sich ab dem 23. Oktober in der Ukraine ändert
DVA ANALYTICS • FAKT -> MECHANISMUS -> RISIKO -> ENTSCHEIDUNG
Ab dem 23. Oktober 2026 tritt in der Ukraine der Großteil der Änderungen in Kraft, die im Gesetz Nr. 4833-IX vom 7. April 2026 vorgesehen sind. Das Gesetz verbessert das Verfahren zur Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und digitalisiert einzelne Schritte des Vollstreckungsverfahrens.
Die wichtigste Neuerung ist die Automatisierung nicht nur der Suche nach Konten und ihrer Pfändung, sondern auch der anschließenden Einziehung von Geldern. Der neue Mechanismus umfasst Bankkonten und E-Geld bei den gesetzlich vorgesehenen Finanzinstituten.
Für Gläubiger bedeutet dies eine Verbesserung der Mechanismen zur Vollstreckung von Entscheidungen. Für Schuldner bedeutet es, dass sie ihre Verpflichtungen, Konten und den rechtlichen Status ihrer Gelder genauer im Blick behalten müssen.
Die Digitalisierung hebt jedoch weder die gesetzlichen Garantien zum Schutz des Eigentums noch das Recht auf, rechtswidrige Handlungen des Vollstreckungsbeamten anzufechten.
FAKT — was das Gesetz ändert
Das Gesetz Nr. 4833-IX sieht den Übergang von einzelnen manuellen Verfahren zu einer automatisierten elektronischen Zusammenarbeit zwischen Vollstreckungsbeamten und Finanzinstituten vor.
Die Änderungen betreffen Banken, Nichtbanken-Zahlungsdienstleister, die zur Eröffnung von Zahlungskonten berechtigt sind, sowie E-Geld-Emittenten.
Wichtiger Hinweis: Es geht nicht nur um die automatische Pfändung von Geldern. Das Gesetz sieht die Digitalisierung aufeinanderfolgender Schritte vor — die Beschaffung von Informationen über Konten und elektronische Geldbörsen, die Pfändung, die Abbuchung verfügbarer Gelder oder die Einlösung von E-Geld nach dem festgelegten Verfahren.
Für die Einführung des neuen Systems ist vorgesehen, die betreffenden Institute an die elektronische Zusammenarbeit anzuschließen. Die Funktionsweise wird durch das Gesetz und die zu seiner Umsetzung erlassenen Rechtsvorschriften geregelt.
Die Behauptung, dass ein Vollstreckungsbeamter künftig ohne jedes Verfahren Geld aus einer beliebigen Geldbörse abbuchen könne, ist also falsch. Die Befugnisse des Vollstreckungsbeamten sind gesetzlich begrenzt; der konkrete Mechanismus hängt von der Art des Vermögenswerts und dem Institut ab, das ihn verwaltet.
MECHANISMUS — wie die Zwangsvollstreckung ablaufen wird
Das Automatisierte Vollstreckungsverfahren (ASVP) ermöglicht die elektronische Erfassung von Verfahren und die Zusammenarbeit der Verfahrensbeteiligten. Der Ausbau seiner Funktionen soll die manuelle Bearbeitung von Anfragen verringern und die Ermittlung von Vermögenswerten des Schuldners beschleunigen.
Den veröffentlichten Erläuterungen zum neuen Verfahren zufolge muss die Vermögenslage des Schuldners innerhalb von zehn Tagen nach Eröffnung oder Wiederaufnahme des Vollstreckungsverfahrens überprüft werden. Danach werden Konten und elektronische Geldbörsen mindestens alle zwei Wochen überprüft; bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände sowie vermögensrechtliche Ansprüche mindestens alle drei Monate.
Außerdem ist ein zeitnaher Informationsaustausch zwischen Vollstreckungsbeamten und Finanzinstituten vorgesehen. Nach dem neuen Verfahren müssen elektronische Anfragen und Antworten innerhalb der festgelegten Fristen bearbeitet werden. Die Frist für die Bereitstellung von Informationen darf jedoch nicht mit der Frist für die tatsächliche Abbuchung von Geldern verwechselt werden: Es handelt sich um unterschiedliche Verfahrensschritte.
Die Zwangsvollstreckung in E-Geld weist Besonderheiten auf. E-Geld wird nicht automatisch einfach „in normales Geld umgewandelt“. In den gesetzlich vorgesehenen Fällen kann der Vollstreckungsbeamte die Einlösung verlangen; anschließend werden die entsprechenden Beträge auf das Konto der staatlichen Vollstreckungsbehörde oder des privaten Vollstreckungsbeamten überwiesen.
Hier ist es wichtig, drei Schritte zu unterscheiden:
· Ermittlung: Beschaffung von Informationen über Konten, elektronische Geldbörsen und andere Vermögenswerte.
· Pfändung: Beschränkung der Verfügung über Gelder aufgrund einer Anordnung des Vollstreckungsbeamten.
· Einziehung: Abbuchung verfügbarer Gelder oder Einlösung von E-Geld nach dem festgelegten Verfahren zur Vollstreckung der Entscheidung.
Die Digitalisierung bedeutet auch nicht, dass Vollstreckungsbeamte automatisch Zugriff auf alle Krypto-Wallets erhalten. Ein Bankkonto, eine elektronische Geldbörse bei einem Zahlungsdienstleister und eine nicht verwahrte Krypto-Wallet auf einer Blockchain unterscheiden sich hinsichtlich ihrer rechtlichen Einordnung und ihrer technischen Möglichkeiten.
RISIKO — was geschützt bleibt
1. Einzige Wohnung
Ab dem 23. Oktober 2026 steigt der Schwellenwert für den Schutz der einzigen Wohnung des Schuldners von 20 auf 50 Mindestlöhne. Nach dem Wert für 2026 entspricht dies 432.350 UAH.
Liegt der Vollstreckungsbetrag nicht über diesem Schwellenwert, wird die einzige Wohnung des Schuldners sowie das darunterliegende Grundstück nicht gepfändet — vorbehaltlich der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen.
Dies ist kein absoluter Schutz vor der Vollstreckung bei jeder Art von Schulden. Insbesondere sind die Vorschriften zu hypothekarisch belasteten Vermögenswerten sowie weitere gesetzlich festgelegte Beschränkungen und Ausnahmen zu berücksichtigen.
1. Notwendige Haushaltsgegenstände
Die Gesetzgebung enthält eine Liste von Vermögenswerten, die nicht gepfändet werden dürfen. Sie soll die für das Leben des Schuldners und seiner Familie mindestens erforderlichen Bedingungen sichern.
Es lässt sich jedoch nicht behaupten, dass jedes Mobiltelefon, jeder Computer, jeder Fernseher oder jedes andere technische Gerät in jedem Fall automatisch vor einer Pfändung geschützt ist. Entscheidend sind die konkrete Vorschrift, die Art des Vermögenswerts, seine Zweckbestimmung und die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Dasselbe gilt für Wasser- und Lebensmittelvorräte: Der genaue Umfang des Schutzes ist anhand der einschlägigen normativen Liste zu bestimmen.
1. Zugang zu Mitteln für den täglichen Bedarf
Während des Kriegsrechts kann eine natürliche Person, deren Gelder gepfändet wurden, den gesetzlich vorgesehenen Mechanismus nutzen, um ein laufendes Konto für Zahlungsvorgänge festzulegen.
Im Rahmen dieses Mechanismus darf innerhalb eines Kalendermonats ein Betrag von bis zu zwei Mindestlöhnen verwendet werden, die am 1. Januar des jeweiligen Jahres gelten. Dazu muss beim Vollstreckungsbeamten ein Antrag gestellt und das vorgesehene Verfahren zur Festlegung des Kontos durchlaufen werden.
Das bedeutet nicht, dass auf jedem gepfändeten Konto automatisch über den entsprechenden Betrag verfügt werden kann. Dieser Mechanismus ist auch nicht mit dem Schutz bestimmter Arten von Leistungen zu verwechseln, die gesetzlich nicht gepfändet werden dürfen.
1. Zeitnahe Bearbeitung ersetzt nicht das Verfahren
Die Automatisierung kann die Ermittlung von Vermögenswerten und die Vollstreckung von Entscheidungen beschleunigen, hebt aber für sich genommen weder die Anforderungen an die Voraussetzungen der Vollstreckung und die Höhe der Schulden noch den Schutz bestimmter Gelder oder das Verfahren zur Anfechtung auf.
Die Behauptung, dass alle Anfragen zwingend stündlich überprüft oder beliebige Gelder innerhalb einer Stunde abgebucht würden, muss anhand der konkreten Rechtsvorschriften und Regeln für den Informationsaustausch bewertet werden.
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Dieser Beitrag dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.

