61.000 Bitcoin beschlagnahmt – das heißt nicht, dass die Geschädigten ihr Geld zurückbekommen
Wenn ich diese Nachricht lese, interessiert mich nicht am meisten, „wie viele Coins zurückgeholt wurden“, sondern eine ganz praktische Frage: Wem gehört am Ende der Gewinn aus dem Kursanstieg?

Seit ich als unabhängiger Entwickler arbeite, unterscheide ich zwischen „ein Ergebnis erzielt“ und „etwas ausgeliefert“. Vermögenswerte gefunden zu haben, ist ein Meilenstein; dass das Geld bei den Geschädigten ankommt, ein anderer. Dazwischen darf man nicht einfach ein Gleichheitszeichen setzen.

Wie The Paper berichtet, hat das Zweite Mittlere Volksgericht Tianjin am 28. September den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einziehung der illegalen Einkünfte von Qian Zhimin angenommen. Betroffen sind 61.896 BTC sowie weitere Krypto-Assets, Bargeld, Schmuck und anderes Vermögen.

Man sollte die Sache auseinanderhalten und nicht alles in den Satz „Ein riesiges Vermögen wurde zurückgeholt“ packen.

1/ Wie hoch ist der Schaden?

Laut Anklage sammelte Qian Zhimin zwischen 2014 und 2017 über Lantian Gerui illegal rund 40,378 Milliarden Yuan ein. Dabei erlitten mehr als 102.000 Anleger Verluste von rund 19,977 Milliarden Yuan. Anschließend floh sie mit ihrer Bitcoin-Wallet nach Großbritannien.

2/ Wo sind die Coins?

Die beschlagnahmten Krypto-Assets befinden sich in der Obhut der britischen Justizbehörden. Eine Beschlagnahme ist jedoch keine Entschädigung – und es steht auch noch nicht fest, wie das Vermögen verteilt wird.

3/ Wo liegt das eigentliche Problem?

Der High Court in England und Wales hat kürzlich entschieden, dass auf den Streit um die Eigentumsrechte an rund 61.000 BTC chinesisches Recht anzuwenden ist. Eine der zentralen Streitfragen ist, ob die Geschädigten Anspruch auf die Wertsteigerung der Bitcoins haben.

Wichtig: „Chinesisches Recht ist anzuwenden“ bedeutet nicht, dass die Wertsteigerung den Geschädigten bereits zugesprochen wurde. Die Frage, welches Recht gilt, und die endgültige Verteilung sind zwei verschiedene Dinge.

Das ist auch der kontraintuitivste Punkt: Selbst wenn der Wert der Vermögenswerte gestiegen ist, lässt sich die Summe, die die Geschädigten zurückerhalten, nicht einfach durch Multiplikation mit dem Bitcoin-Kurs berechnen.

Wäre ich einer der betroffenen Anleger, würde ich die Aufmerksamkeit auf spätere Mitteilungen des Gerichts, die Anforderungen für die Anmeldung von Ansprüchen und meine eigenen Zahlungsnachweise richten – und nicht anhand des Bitcoin-Kurses über die mögliche Entschädigung spekulieren. Maßgeblich ist das offizielle Verfahren.

Bei meiner Projektarbeit ist es mir besonders wichtig, einen Zwischenstand nicht mit einer abgeschlossenen Auslieferung zu verwechseln. Bei solchen Fällen der Vermögensabschöpfung gilt dasselbe: Wie viel beschlagnahmt wurde, ist ein Fortschritt. Wer etwas bekommt, wie viel und wann – das sind die entscheidenden Fragen.