Laut einer Mitteilung von Binance werden Binance Cross Margin, Portfolio Margin und Portfolio Margin Pro am 14.10.2026 um 12:00 Uhr (UTC) vier bStocks-Token als zulässige Sicherheiten aufnehmen. Bei den Token handelt es sich um MongoDB (MDBB), BlackBerry (BBB), Penguin Solutions (PENGB) und den ProShares Ultra VIX ETF (UVXYB). Binance teilte mit, dass die entsprechenden bStocks-Handelspaare ebenfalls für den Margin-Handel verfügbar sein werden und berechtigte Nutzer diese tokenisierten Wertpapiere als Sicherheiten im Margin-Handel verwenden können. Durch die Aktualisierung werden die für den Margin-Handel verfügbaren Sicherheiten erweitert; Kreditaufnahmen werden derzeit jedoch nicht unterstützt. In der Mitteilung heißt es außerdem, dass die Funktion nur für Cross Margin, Portfolio Margin und Portfolio Margin Pro gilt und Nutzern in eingeschränkten Regionen nicht zur Verfügung steht. Binance wies darauf hin, dass Nutzer bei der Verwendung von bStocks als Sicherheit das Risiko ihres Margin-Kontos im Blick behalten sollten. Nutzer mit den Kontostufen Regular, VIP 1 und VIP 2 müssen vor der Nutzung von Margin-Funktionen im Zusammenhang mit bStocks einen Fragebogen zur Eignungsprüfung ausfüllen.

In der Mitteilung wird ferner darauf hingewiesen, dass bStocks Tokenized Securities über einen genehmigten Prospekt im ADGM angeboten werden und in keiner anderen Rechtsordnung angeboten werden. Binance erklärte, dass außerhalb des ADGM kein öffentliches Angebot erfolgt und Tokenized Securities ausschließlich berechtigten Nutzern in zulässigen Rechtsordnungen und nur auf dem Sekundärmarkt zur Verfügung stehen. Das Unternehmen teilte außerdem mit, dass Nutzer sich für Einzelheiten zur Indexpreismethodik auf die „bStocks Tokenized Securities Collateral Index Price Methodology“ und für die entsprechenden Kontrollen auf den „bStocks Margin Collateral Risk Controls Guide“ beziehen sollten. Binance ergänzte, dass Nutzer in den Margin-Daten die aktuellsten Informationen zu beleihbaren Vermögenswerten und weitere Angaben finden. Die Mitteilung enthielt keine weiteren Änderungen über die Erweiterung der Sicherheiten und die damit verbundene Verfügbarkeit für den Margin-Handel hinaus.