61.000 Coins, $BTC , ein Streit um rund 5 Milliarden US-Dollar – der High Court in England hat gerade entschieden. Aber ziehen Sie noch keine voreiligen Schlüsse: Das ist noch kein endgültiges Urteil.

Am 12. Oktober entschied Richter Turner in der Queen’s Bench Division des High Court in London, dass für die Eigentumsansprüche chinesischer geschädigter Anleger an den beschlagnahmten Bitcoins chinesisches Recht und nicht englisches Recht gilt. Die Begründung ist einfach: Die gesamte Transaktionskette – Geldbeschaffung, Zahlungen und Kauf der Coins – fand in China statt. Dass die Coins jetzt in England verwahrt werden, reicht nicht aus, um nachträglich englisches Recht anzuwenden.

Warum ist dieser Schritt so entscheidend? Die Geschädigten machen ihre Ansprüche nach Section 281 des britischen Proceeds of Crime Act geltend und müssen nachweisen, dass sie an den Coins ein „vermögenswertes Interesse“ haben – die bloße Stellung als Gläubiger reicht nicht aus. Wäre englisches Recht anwendbar, hätten die Regeln zu Trusts und zur Nachverfolgung es den Geschädigten ermöglichen können, unmittelbar Eigentumsansprüche an den Coins geltend zu machen – einschließlich der Wertsteigerungen über mehrere Jahre. Dieser Weg ist nun versperrt.

Ein Blick auf die Zahlen:
- Gegenstand des Verfahrens sind 61.000 BTC im Wert von rund 3,8 Milliarden Pfund (mehr als 5 Milliarden US-Dollar).
- Der Ursprung liegt in einem Schneeballsystem, das Qian Zhimin von 2014 bis 2017 über Tianjin Lantian Gerui betrieb. Mehr als 128.000 Menschen waren betroffen; der Schaden belief sich auf rund 40,2 Milliarden Yuan (etwa 4,1 Milliarden Pfund). Rund 34,1 Milliarden Yuan wurden zurückgezahlt. Noch offen sind etwa 6,1 Milliarden Yuan (rund 600 Millionen Pfund).
- Rund 16.000 chinesische Geschädigte beteiligen sich am britischen Verfahren zur Rückgewinnung der Vermögenswerte.

Der Fehlbetrag beträgt rund 600 Millionen Pfund, der Gegenwert der Coins 3,8 Milliarden Pfund – genau diese Differenz steht im Mittelpunkt des Streits. Bei Anwendung chinesischen Rechts könnten die Geschädigten wahrscheinlich lediglich als Gläubiger eingestuft werden und höchstens ihr Kapital samt Zinsen zurückerhalten. Die Wertsteigerung könnte dagegen in das britische zivilrechtliche Einziehungsverfahren fließen.

Als Nächstes stehen noch drei Hürden an:
1. Beweisaufnahme zu chinesischem Recht: Beide Seiten müssen Beweise vorlegen und darlegen, „ob die Geschädigten nach chinesischem Recht dingliche Rechte an diesen Coins haben“. Das Gericht hat diese Frage noch nicht beantwortet.
2. Weitere Anhörung: Die Staatsanwaltschaft erklärte, es werde noch eine Anhörung geben, in der entschieden wird, ob Geschädigte nachweisen können, dass sie Rechte an den Coins haben.
3. Berufung: Die Anwälte der Geschädigten von Fieldfisher haben bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Die Verhandlung wird für 2027 erwartet.

Auf einer tieferen Ebene entwickelt sich dieser Fall zu einem wegweisenden Präzedenzfall für die grenzüberschreitende Rückgewinnung von Krypto-Vermögenswerten. Die zentrale Logik lautet: „Nicht der Ort, an dem sich die Coins befinden, ist entscheidend, sondern der Ort, an dem sich der Sachverhalt ereignet hat.“ Die Rom-I-Verordnung ist auch nach dem Brexit weiterhin Teil des britischen Rechts und bestimmt das auf Verträge anwendbare Recht. Ein alter Betrugsfall aus dem Jahr 2014 verändert gerade die Regeln dafür, wem beschlagnahmte Bitcoins gehören.

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