Am 12. Oktober entschied Richter Mark Turner vom High Court, dass chinesisches Recht – und nicht englisches Recht – für Eigentumsansprüche an über 61.000 beschlagnahmten $BTC im Wert von rund 5 Milliarden US-Dollar maßgeblich sein muss. Turner wies den Versuch chinesischer Betrugsopfer zurück, die Vermögenswerte mithilfe englischer Eigentums- und Treuhandgrundsätze zu beanspruchen.
Um Erfolg zu haben, können die Kläger nicht einfach nachweisen, dass ihnen durch den Betrug ein finanzieller Schaden entstanden ist; sie müssen ein konkretes dingliches Recht an den Vermögenswerten belegen. Das Gericht hat noch nicht entschieden, wer die Bitcoin tatsächlich erhält, da es noch Beweise zu den einschlägigen chinesischen Rechtsvorschriften abwartet. Laut der Financial Times planen die Anwälte der Opfer Berufung einzulegen.
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Um Erfolg zu haben, können die Kläger nicht einfach nachweisen, dass ihnen durch den Betrug ein finanzieller Schaden entstanden ist; sie müssen ein konkretes dingliches Recht an den Vermögenswerten belegen. Das Gericht hat noch nicht entschieden, wer die Bitcoin tatsächlich erhält, da es noch Beweise zu den einschlägigen chinesischen Rechtsvorschriften abwartet. Laut der Financial Times planen die Anwälte der Opfer Berufung einzulegen.
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