Südkorea hat Verfahren eingeführt, die es Gerichten ermöglichen, Kryptowährungen von Schuldnern zu pfänden und zu verkaufen, um zivilrechtliche Forderungen zu begleichen. Laut NS3.AI hat der Oberste Gerichtshof am 12. Oktober Regel 3280 erlassen. Die Vorschriften treten am 1. November für Vermögenswerte auf Kryptobörsen und in privaten Wallets in Kraft.
Die Vorschriften erlauben es Vollstreckungsbeamten, Kryptowährungen direkt in Verwahrung zu nehmen, bevor Schuldner eine förmliche Mitteilung über einen Pfändungsbeschluss erhalten. Die Vollstreckung in selbstverwahrte Vermögenswerte kann jedoch schwierig bleiben, wenn die Schuldner die privaten Schlüssel kontrollieren. Schuldner können Entscheidungen anfechten, die Übertragungen oder Verkäufe genehmigen; diese Entscheidungen werden erst rechtskräftig. Die neuen Verfahren gelten auch für Verfahren, die bereits bei Gericht anhängig sind.
