Das südkoreanische Financial Intelligence Unit (FIU) teilte am 13. Oktober mit: Die Rundfunk- und Kommunikationskommission hat ihre Prüfung am 6. und 7. Oktober abgeschlossen und beschlossen, den Inlandszugang zu den Websites von 27 auf Südkorea ausgerichteten Anbietern virtueller Vermögenswerte zu sperren (einschließlich der Einstellung ihrer Dienste), da diese ihre Tätigkeit nicht gemäß dem Gesetz über die Meldung und Nutzung bestimmter Finanztransaktionsinformationen angemeldet hatten. Auf der Liste stehen ausländische Plattformen wie KuCoin, MEXC, Phemex, BingX, BitMart und BTCC.
Zuvor war die Installation und Aktualisierung entsprechender Apps bereits in den App-Stores von Apple und Google eingeschränkt worden. Nun werden die Maßnahmen auf Websites ausgeweitet. Bei Servern oder Betreibern mit Sitz in Südkorea werden die Dienste eingestellt, während der Zugriff auf ausländische Websites im Inland gesperrt wird. Die FIU erklärte, künftig könne sie bei Feststellung einer nicht angemeldeten Geschäftstätigkeit sofort eine Sperrprüfung beantragen – auch wenn noch keine Meldung über geschädigte Nutzer vorliege. Bestehende Nutzer, die Schwierigkeiten bei Auszahlungen haben, können sich an die Vereinigung der Börsen für digitale Vermögenswerte (DAXA) wenden.
Die Behörden weisen darauf hin, dass in Südkorea etwa 28 Anbieter virtueller Vermögenswerte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Liste kann auf der FIU-Website eingesehen werden. Die Nutzung nicht angemeldeter Plattformen birgt Risiken für Vermögenswerte und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Nutzer sollten ihre Auszahlungen so bald wie möglich abschließen und von weiteren Einzahlungen absehen.
#韩国 #交易所 #监管 stellt keine Anlageberatung dar.
Zuvor war die Installation und Aktualisierung entsprechender Apps bereits in den App-Stores von Apple und Google eingeschränkt worden. Nun werden die Maßnahmen auf Websites ausgeweitet. Bei Servern oder Betreibern mit Sitz in Südkorea werden die Dienste eingestellt, während der Zugriff auf ausländische Websites im Inland gesperrt wird. Die FIU erklärte, künftig könne sie bei Feststellung einer nicht angemeldeten Geschäftstätigkeit sofort eine Sperrprüfung beantragen – auch wenn noch keine Meldung über geschädigte Nutzer vorliege. Bestehende Nutzer, die Schwierigkeiten bei Auszahlungen haben, können sich an die Vereinigung der Börsen für digitale Vermögenswerte (DAXA) wenden.
Die Behörden weisen darauf hin, dass in Südkorea etwa 28 Anbieter virtueller Vermögenswerte ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Liste kann auf der FIU-Website eingesehen werden. Die Nutzung nicht angemeldeter Plattformen birgt Risiken für Vermögenswerte und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Nutzer sollten ihre Auszahlungen so bald wie möglich abschließen und von weiteren Einzahlungen absehen.
#韩国 #交易所 #监管 stellt keine Anlageberatung dar.