Zunächst eine Richtigstellung zu einem weit verbreiteten Missverständnis: Die Behauptung in sozialen Netzwerken, Südkorea habe seinen Wertpapiermarkt mit Aktien und Anleihen im Umfang von 7 Billionen US-Dollar über Nacht auf die Blockchain gebracht, ist übertrieben. Der tatsächliche Plan ist deutlich zurückhaltender: Am 1. Oktober veröffentlichte die südkoreanische Finanzdienstleistungskommission (FSC) lediglich einen Entwurf für die Umsetzungsbestimmungen zu tokenisierten Wertpapieren. Die öffentliche Konsultation läuft vom 2. Oktober bis zum 11. November und ist gerade erst zur Hälfte vorbei. Das zugrunde liegende Gesetz tritt am 4. Februar nächsten Jahres in Kraft. Vorgesehen ist ein schrittweises Vorgehen in drei Phasen, zudem gelten für Privatanleger Anlageobergrenzen.

Der eigentliche Knackpunkt der drei Phasen liegt jedoch im letzten Abschnitt. In Phase eins kommen zunächst institutionelle Anleger zum Zug: private Geldmarktfonds, private Anleihen, nicht börsennotierte Aktien in Treuhandstrukturen sowie öffentlich angebotene Anteilsprodukte. Erst in Phase zwei folgen öffentlich emittierte Wertpapiere. In Phase drei werden dann die On-Chain-Abwicklungsebene und Stablecoins miteinander verknüpft. Das ist die „letzte Meile“ für die Liquidität von RWA: Ohne Zahlungsebene bedeutet die Tokenisierung von Wertpapieren lediglich eine andere Art der Registrierung. Erst nach der Verknüpfung können koreanische Won-Vermögenswerte tatsächlich auf der Blockchain zirkulieren.

Die Einzelheiten der Bestimmungen tragen eine unverkennbar koreanische Handschrift: Privatanleger dürfen über jede außerbörsliche Plattform pro Jahr netto höchstens 100 Millionen Won kaufen. Nichtfinanzielle Unternehmen, die für Emittenten Anlegerkonten verwalten wollen, müssen ein eingezahltes Kapital von 4 Milliarden Won nachweisen und über ausreichend Compliance- und Fachpersonal verfügen. Das Register wird gemeinsam von der Korea Securities Depository und mindestens zwei Kontoverwahrstellen geführt. Gebühren für die bloße Nutzung des Registers sind untersagt – Eigentumsnachweise werden als öffentliche Infrastruktur behandelt, nicht als Geschäftsmodell.

Also: Starrt nicht auf den 4. Februar 2027 und wartet auf ein Feuerwerk. Entscheidend sind vielmehr das Gesetzgebungsverfahren nach dem Ende der Konsultation am 11. November und der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungsebene der dritten Phase umgesetzt wird. Für RWA-Protokolle wie $ONDO dürfte dieses koreanische Modell mit seinen gestaffelten Phasen und Berechtigungen zu einer Vorlage werden, die weitere asiatische Aufsichtsbehörden übernehmen.

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