Diese Bitcoin-Anleger sollten nicht glauben, dass sie ihre Bitcoins zurückbekommen!
Der britische High Court entschied am 12. Oktober im „Fall Qian Zhimin“ („Fall Lantian Gerui“), dass für die Eigentumsansprüche chinesischer Anleger an den betroffenen Bitcoins chinesisches und nicht britisches Recht gilt. In dem Fall geht es um mehr als 61.000 Bitcoins.
Dem Urteil zufolge ereignete sich der Anlagebetrug zwischen 2014 und 2017 in China. Die betroffenen Gelder beliefen sich auf rund 40,228 Milliarden Yuan (etwa 4,1 Milliarden Pfund); ein Teil davon wurde zum Kauf von Bitcoins verwendet. Die britische Polizei beschlagnahmte 2018 die entsprechenden Geräte und einige der Schlüssel, darunter auch die zu diesen Bitcoins.
Das Gericht befand, dass sich der Wohnsitz der Anleger, der Ort der Falschdarstellungen, der Ort der Zahlungen und der ursprüngliche Kauf der Bitcoins überwiegend in China befanden. Es wies den Einwand der Anleger zurück, britisches Recht und die Regeln zur Vermögensverfolgung seien anzuwenden.
Die Entscheidung klärt lediglich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Sie stellt weder fest, ob die Anleger Eigentümer dieser Bitcoins sind, noch entscheidet sie über die Verteilung der Vermögenswerte. Ihre konkreten Ansprüche und Beweise müssen noch nach chinesischem Recht geprüft werden.
Der britische High Court entschied am 12. Oktober im „Fall Qian Zhimin“ („Fall Lantian Gerui“), dass für die Eigentumsansprüche chinesischer Anleger an den betroffenen Bitcoins chinesisches und nicht britisches Recht gilt. In dem Fall geht es um mehr als 61.000 Bitcoins.
Dem Urteil zufolge ereignete sich der Anlagebetrug zwischen 2014 und 2017 in China. Die betroffenen Gelder beliefen sich auf rund 40,228 Milliarden Yuan (etwa 4,1 Milliarden Pfund); ein Teil davon wurde zum Kauf von Bitcoins verwendet. Die britische Polizei beschlagnahmte 2018 die entsprechenden Geräte und einige der Schlüssel, darunter auch die zu diesen Bitcoins.
Das Gericht befand, dass sich der Wohnsitz der Anleger, der Ort der Falschdarstellungen, der Ort der Zahlungen und der ursprüngliche Kauf der Bitcoins überwiegend in China befanden. Es wies den Einwand der Anleger zurück, britisches Recht und die Regeln zur Vermögensverfolgung seien anzuwenden.
Die Entscheidung klärt lediglich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Sie stellt weder fest, ob die Anleger Eigentümer dieser Bitcoins sind, noch entscheidet sie über die Verteilung der Vermögenswerte. Ihre konkreten Ansprüche und Beweise müssen noch nach chinesischem Recht geprüft werden.
