深潮 TechFlow repostete am 12. Oktober einen Bericht von Euronews: Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat vergangene Woche mehrere Änderungen zur Besteuerung von Kryptowährungen verabschiedet. Einwohner, die über Krypto-Vermögen von mehr als 800.000 Euro verfügen und ins Ausland ziehen, sollen ab 2027 eine Wegzugssteuer zahlen.
Der Steuersatz ist noch nicht festgelegt – das ist für mich zunächst die größte offene Frage. Der Anwendungsbereich umfasst Token auf ausländischen Plattformen und selbstverwahrte Wallets. Bei einem Umzug innerhalb der EU kann eine Steuerstundung beantragt werden; nach einer Haltedauer von zwei bis fünf Jahren ist eine Steuerbefreiung möglich.
Der Wert selbstverwahrter Wallets muss zum Jahresende angegeben werden, wenn er 100.000 Euro übersteigt. Andernfalls droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Auch der Tausch von Krypto-Vermögen in Stablecoins würde unter den geltenden Pauschalsteuersatz von 31,4 Prozent fallen. Der Ausschuss lehnte den Teil zu den Haushaltseinnahmen mit 31 zu 3 Stimmen ab. Die Änderungen müssen am kommenden Dienstag erneut eingebracht werden; am 20. Oktober soll erneut abgestimmt werden. Erst nach der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf am 17. November wird dieser an den Senat weitergeleitet. Solange die Abstimmung noch aussteht, sehe ich das nur als möglichen Weg – nicht als bereits geltende Steuerregelung.
#法国加密税 #监管
Der Steuersatz ist noch nicht festgelegt – das ist für mich zunächst die größte offene Frage. Der Anwendungsbereich umfasst Token auf ausländischen Plattformen und selbstverwahrte Wallets. Bei einem Umzug innerhalb der EU kann eine Steuerstundung beantragt werden; nach einer Haltedauer von zwei bis fünf Jahren ist eine Steuerbefreiung möglich.
Der Wert selbstverwahrter Wallets muss zum Jahresende angegeben werden, wenn er 100.000 Euro übersteigt. Andernfalls droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro. Auch der Tausch von Krypto-Vermögen in Stablecoins würde unter den geltenden Pauschalsteuersatz von 31,4 Prozent fallen. Der Ausschuss lehnte den Teil zu den Haushaltseinnahmen mit 31 zu 3 Stimmen ab. Die Änderungen müssen am kommenden Dienstag erneut eingebracht werden; am 20. Oktober soll erneut abgestimmt werden. Erst nach der Abstimmung über den gesamten Gesetzentwurf am 17. November wird dieser an den Senat weitergeleitet. Solange die Abstimmung noch aussteht, sehe ich das nur als möglichen Weg – nicht als bereits geltende Steuerregelung.
#法国加密税 #监管