Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung lehnte am vergangenen Freitag den Einnahmenteil des Haushaltsgesetzentwurfs der Regierung für 2027 mit 31 zu 3 Stimmen ab. Damit wurden zuvor angenommene Änderungsanträge zu Ausreisesteuern auf Kryptowerte und zur Besteuerung von Stablecoin-Umtausch rückgängig gemacht. Laut Foresight News müssen die Änderungsanträge ab Dienstag erneut eingebracht werden. Die Nationalversammlung stimmt am 20. Oktober erneut über den Einnahmenteil und am 17. November über den gesamten Gesetzentwurf ab.
Der Ausschuss hatte außerdem einen Vorschlag angenommen, der Steuerpflichtige dazu verpflichten würde, selbstverwahrte Wallets mit einem Gesamtwert von mehr als rund 112.000 US-Dollar zum Jahresende anzugeben. Andernfalls droht eine Höchststrafe von rund 11.200 US-Dollar.
