Südkorea hat Aktien, Anleihen und Fonds in seine On-Chain-Regeln aufgenommen. Das könnte die bedeutendste regulatorische Nachricht im RWA-Bereich in diesem Jahr sein.
Hintergrund: Das südkoreanische Parlament verabschiedete im Januar dieses Jahres das Gesetz über tokenisierte Wertpapiere, das am 4. Februar 2027 in Kraft treten soll. Am 1. Oktober veröffentlichte die Finanzdienstleistungskommission (FSC) den Entwurf der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Damit können künftig drei Arten traditioneller Wertpapiere – Aktien, Anleihen und Fonds – in Token-Form ausgegeben und gehandelt werden. Der bisherige Rahmen erfasste lediglich fraktionierte Investitionen in Immobilien und Kunstwerke.
Aktueller Stand: Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen wird vom 2. Oktober bis zum 11. November öffentlich zur Stellungnahme vorgelegt. Danach durchläuft er das Genehmigungsverfahren und tritt gemeinsam mit dem übergeordneten Gesetz am 4. Februar nächsten Jahres in Kraft. Zunächst ist der Zugang auf institutionelle Anleger beschränkt: private Geldmarktfonds, private Anleihen und nicht börsennotierte Aktien in Treuhandstruktur. Öffentlich angebotene Anleihen und Fonds für Privatanleger werden erst zugelassen, wenn sich der Markt stabilisiert hat. Für Privatanleger gilt auf außerbörslichen Plattformen ein jährliches Nettokauflimit von 100 Millionen Won (rund 74.000 US-Dollar) je Börse. Auch Nichtfinanzunternehmen können Anlegerkonten direkt verwalten, sofern sie unter anderem über Eigenkapital von mindestens 4 Milliarden Won verfügen. Das Hauptbuch muss gemeinsam von der Korean Securities Depository und mindestens zwei Kontoverwahrstellen geführt werden; direkte Gebühren für die Nutzung des Hauptbuchs sind untersagt – die Vertrauenswürdigkeit der Eigentumsnachweise hat Vorrang vor der Effizienz.
Bedeutung: Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie RWA weltweit von „Pilot-Ausnahmen“ zu einem „formellen Gesetzesrahmen“ übergehen. Der letzte Schritt des dreistufigen Fahrplans nennt ausdrücklich die „Abwicklung von Stablecoins on-chain“ – ein konformer, vollständig geschlossener On-Chain-Abwicklungsprozess scheint damit in greifbare Nähe zu rücken. Beobachtenswert sind vor allem die Gesetzgebungsverfahren nach Ende der Stellungnahmefrist am 11. November und die Frage, ob diese Regeln andere asiatische Märkte zu einer Beschleunigung bewegen werden.
#SüdkoreaBringtTokenisierteWertpapiereInAnleihenUndFonds
#RWA
#Südkorea
Dies stellt keine Anlageberatung dar. DYOR – der Handel ist mit Risiken verbunden.
Hintergrund: Das südkoreanische Parlament verabschiedete im Januar dieses Jahres das Gesetz über tokenisierte Wertpapiere, das am 4. Februar 2027 in Kraft treten soll. Am 1. Oktober veröffentlichte die Finanzdienstleistungskommission (FSC) den Entwurf der dazugehörigen Durchführungsbestimmungen. Damit können künftig drei Arten traditioneller Wertpapiere – Aktien, Anleihen und Fonds – in Token-Form ausgegeben und gehandelt werden. Der bisherige Rahmen erfasste lediglich fraktionierte Investitionen in Immobilien und Kunstwerke.
Aktueller Stand: Der Entwurf der Durchführungsbestimmungen wird vom 2. Oktober bis zum 11. November öffentlich zur Stellungnahme vorgelegt. Danach durchläuft er das Genehmigungsverfahren und tritt gemeinsam mit dem übergeordneten Gesetz am 4. Februar nächsten Jahres in Kraft. Zunächst ist der Zugang auf institutionelle Anleger beschränkt: private Geldmarktfonds, private Anleihen und nicht börsennotierte Aktien in Treuhandstruktur. Öffentlich angebotene Anleihen und Fonds für Privatanleger werden erst zugelassen, wenn sich der Markt stabilisiert hat. Für Privatanleger gilt auf außerbörslichen Plattformen ein jährliches Nettokauflimit von 100 Millionen Won (rund 74.000 US-Dollar) je Börse. Auch Nichtfinanzunternehmen können Anlegerkonten direkt verwalten, sofern sie unter anderem über Eigenkapital von mindestens 4 Milliarden Won verfügen. Das Hauptbuch muss gemeinsam von der Korean Securities Depository und mindestens zwei Kontoverwahrstellen geführt werden; direkte Gebühren für die Nutzung des Hauptbuchs sind untersagt – die Vertrauenswürdigkeit der Eigentumsnachweise hat Vorrang vor der Effizienz.
Bedeutung: Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, wie RWA weltweit von „Pilot-Ausnahmen“ zu einem „formellen Gesetzesrahmen“ übergehen. Der letzte Schritt des dreistufigen Fahrplans nennt ausdrücklich die „Abwicklung von Stablecoins on-chain“ – ein konformer, vollständig geschlossener On-Chain-Abwicklungsprozess scheint damit in greifbare Nähe zu rücken. Beobachtenswert sind vor allem die Gesetzgebungsverfahren nach Ende der Stellungnahmefrist am 11. November und die Frage, ob diese Regeln andere asiatische Märkte zu einer Beschleunigung bewegen werden.
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